Von der Dorfausfahrt Geltwil Richtung Hitzkirch sind 2 GE 5.3-158 zu sehen. Die Anlagen haben eine Gesamthöhe von 229 m und einen Rotordurchmesser von 158 m. Die nächste Anlage befindet sich 1500 m vom Aufnahmepunkt entfernt. Bild: AEW

Die Standorte der Windenergieanlagen WEA 1 bis WEA 4 als rote Punkte eingezeichnet. Bild: AEW

Vom Restaurant Rössli in Beinwil sind zwei der vier GE 5.3-158 zu sehen. Die Anlagen haben eine Gesamthöhe von 229 m und einen Rotordurchmesser von 158 m. Die voll sichtbare Anlage befindet sich 2030 m vom Aufnahmepunkt entfernt. Bild: AEW

Von der Siedlung Hämikerberg in Hitzkirch sind alle vier GE 5.3-158 zu sehen. Die Anlagen haben eine Gesamthöhe von 229 m und einen Rotordurchmesser von 158 m. Die nächste Anlage befindet sich 1550 m vom Aufnahmepunkt entfernt. Bild: AEW

Windpark Lindenberg: Präsentiert die Standorte der Windenergieanlagen für die 1. Vorprüfung beim Kanton Aargau

(PM) Die Windpark Lindenberg AG präsentiert im Rahmen des 2018 begonnenen Interessengruppenprozesses die Standortplanung und den geplanten Anlagentyp. Dazu wurde zunächst in einem umfangreichen Auswahlverfahren der Anlagentyp definiert. Unter der Berücksichtigung der Inputs der Begleitgruppe, von Ausschlussgebieten, Abwägungskriterien und Bundesinteressen wurde danach der genaue Standort der Windkraftanlagen festgelegt. Auf dem Lindenberg sind vier 5.3 MW Anlagen geplant, die jährlich 32 Mio. kWh Strom produzieren sollen.


Ausschlusskriterien wie Waldgebiete, Abstände zu bestehenden Richtstrahlkorridoren und Grundwasserschutzzonen um Quell- und Grundwasserfassungen schränken das Projektgebiet stark ein und führen zu einer Aufstellung von vier Standorten auf Beinwiler Boden. Nach Berücksichtigung der Bundesinteressen der militärischen Flugsicherung und der MeteoSchweiz, dem Lärmschutz sowie weiterer Abwägungskriterien wie z.B. Sichtachsen von Siedlungen und dem Schattenwurf ergibt sich so die heutige Aufstellung. Diese weist zwei Gruppen von jeweils zwei Windenergieanlagen nördlich und südlich des Groderwaldes auf.

Keine rein technische Planung
Die Planung berücksichtigt Inputs aus der Begleitgruppe, soweit dies im Rahmen der sehr umfangreichen Interessenslage umsetzbar war. Sie hat damit definitiv einen anderen Charakter als eine rein technische Planung, ist aber noch nicht abgeschlossen. Im Verlaufe des nun folgenden anderthalbjährigen Planungsprozesses ist sie weiter zu entwickeln und muss insbesondere die umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfung des Kantons bestehen.

Rund 400 m weiter südlich
Die Windenergieanlagen kommen in der nun vorgestellten Planung rund 400 m weiter südlich zu liegen als dies in der ursprünglichen Projektidee vorgesehen war. Dies führt dazu, dass die nördlichste Windenergieanlage nun weiter ausserhalb des Sichtfeldes der Siedlung Hämikerberg zu liegen kommt. Rund 1400 m Abstand weist der Windpark nun zu den nächsten Häusern dieser Siedlung auf. Gleichzeitig wurde das in der Begleitgruppe genannte Anliegen aufgenommen die Windenergieanlagen in grösserer Distanz zu den Grundwasserfassungen zu planen. Die alte Planung hätte wohl die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und wäre ausserhalb der Schutzzonen zu liegen gekommen. Nun wurde die Distanz aber zur Erfüllung dieses Anliegens weiter erhöht, was insbesondere eine genaue Abstimmung mit den Interessen der MeteoSchweiz erforderte, um die Betriebsvoraussetzungen des rund 16 km weiter östlich gelegenen Meteoradars weiterhin zu erfüllen. Nach einer sorgfältigen Abwägung ist auch dies gelungen und die beiden Interessen konnten in Übereinstimmung gebracht werden.

Weitere Planungsschritte
Parallel zur rein technischen Planungsarbeit wurden Umweltdaten für die auf beiden Seiten der Kantonsgrenze durchzuführende Umweltverträglichkeitsprüfung erhoben. Die bisherigen Erkenntnisse aus den Untersuchungen werden nun nachgeführt. Wo erforderlich, werden Schutz-, Widerherstellungs- und Ausgleichsmassnahmen geplant und den kantonalen Behörden zur Genehmigung vorgelegt.

Ist der ergänzte Umweltverträglichkeitsbericht im Herbst einmal verfasst, wird dieser den Behörden zu einer ersten Vorprüfung vorgelegt.

Mitwirkung Bevölkerung
Ebenfalls im Herbst 2019 erhält die Bevölkerung die Möglichkeit sich an der gesetzlich vorgesehenen Mitwirkung aktiv zu beteiligen. Diese wird von einer Ausstellung begleitet, die in einem ähnlichen Format durchgeführt werden soll wie die vier Ausstellungsabende im Herbst 2018 in Beinwil und Hitzkirch. Im Rahmen der Mitwirkung können sich nicht nur die Einwohner der Standortgemeinde, sondern auch die Einwohner der umliegenden Gemeinden zum Projekt äussern. Die Rückmeldungen aus der Bevölkerung fliessen über den Mitwirkungsbericht in die Vorprüfung des Kantons ein und werden zur weiteren Verfeinerung der Planung beitragen.

Frühling 2020 Stellungnahme Kanton
Voraussichtlich im Frühling 2020 ist die Stellungnahme des Kantons zu den Umweltfragestellungen zu erwarten, die für den Betrieb des geplanten Windparks entscheidend sein werden. In der Folge ist die Windpark Lindenberg AG aufgefordert, die Ansprüche des Kantons und der Bevölkerung in die weitere Planung aufzunehmen. Das kann unter Umständen auch Projektanpassungen zur Folge haben.

Sind diese Überarbeitungen erfolgt, wird das Projekt vom Kanton ein zweites Mal geprüft. Erst wenn die kantonalen Fachstellen auch dann ihr grünes Licht geben, kann der Antrag zur Nutzungsplanänderung an die Gemeinde Beinwil gestellt werden. Das letzte Wort über die Annahme der Nutzungsplanung hat die Gemeindeversammlung der Standortgemeinde. Nach jetzigem Planungstand kann die Gemeindeabstimmung voraussichtlich Mitte 2021 erfolgen.

4 Anlagen von 5.3 MW Anlagen von GE
Für das Projekt auf dem Lindenberg hat die WPL AG nach einer umfangreichen Evaluation von insgesamt 11 Anlagentypen den Maschinentyp GE 5.3-158 des weltweit aber auch in der Schweiz ansässigen Technologieunternehmens General Electric ausgewählt. Beim gewählten Modell handelt es sich um eine dem Standort ideal angepasste Anlage, die einen optimalen Energieertrag im Binnenland ermöglicht. Die Windenergieanlage hat eine Gesamthöhe von 229 m und eine Leistung von 5.3 Megawatt. Aufgrund der seit mehr als 4 Jahren laufenden Windmessung auf dem Lindenberg und der damit gewonnenen Messdaten, kann von einer langjährig zu erwartenden Jahresproduktion von 32 Mio. kWh ausgegangen werden. Die dabei zu Grunde liegende Produktionsberechnung berücksichtigt Produktionsverluste aus dem Betriebskonzept, Abschaltungen zur Vermeidung von Schattenemissionen, zum sicheren Winterbetrieb bei Vereisung, sowie Abschaltungen zum Fledermaus- und Vogelschutz.

Interessengruppenprozess
Der seit März 2018 und bis heute laufende Interessengruppenprozess wird auch in diesem Jahr weitergeführt. Folgende Themen werden an einzelnen Tagen behandelt:

  • 29. Aug. 2019 Stand Vorabklärungen UVP1 (Einreichung 1. Vorprüfung)
  • 26. Sep. 2019 Vorstellung Plakate der Mitwirkung, Immobilienwerte, Elektromagnetismus und weitere Auswirkungen
  • 15.-30. Okt. 2019 Ausstellung (Mitwirkung nach §3 Baugesetz Kanton Aargau). Die genauen Termine werden noch publiziert
  • 28. Nov. 2019 Beteiligungsmöglichkeiten, Abgeltungen

Weitere Termine folgen im 2020. Die Sitzungsunterlagen werden jeweils auf unserer Webseite www.windpark-lindenberg.ch publiziert.

Exkursion zum Windpark Verenafohren
Gerne laden wir die Bevölkerung der betroffenen und angrenzenden Gemeinden zur Besichtigung des Windparks Hegauwind GmbH, Verenafohren ein. Er befindet sich in Wichs am Randen, direkt an der Schweizer Grenze zu Schaffhausen. Die Besichtigung ist an den folgenden vier Daten möglich:

  • Samstag, 22. Juni 2019 (Anmeldung noch möglich bis am 11. Juni 2019)
  • Mittwoch 21. August 2019
  • Samstag 16. November 2019
  • Freitag 29. November 2019

Die Teilnehmerzahl ist pro Ausflug auf 50 Personen beschränkt. Die Anmeldung erfolgt über unsere Webseite www.windpark-lindenberg.ch. Die Exkursionen sind kostenlos.

Text: Windpark Lindenberg /AEW

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