Richtlinie beschreibt, welche Form von Ladeplatz an welchem Gebäude passend ist. Verschiedene Gebäudetypen erfordern unterschiedliche Ausführungen oder Ausstattungen. Hierzu zählen Wohngebäude mit Privatparkplätzen – darunter fallen Einfamilienhäuser, Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser, Einzel- und Sammelgaragen, Fahrradabstellräume – sowie Verkaufsstellen wie Läden, Kaufhäuser und Einkaufszentren, bei denen Parkplätze für Kunden angeschlossen sind. Auch Arbeitsstätten mit Mitarbeiter- bzw. Besucherparkplätzen, öffentliche Parkhäuser und Tiefgaragen fallen in den Anwendungsbereich der Richtlinie.
Planungshilfe für Ladeplätze verschiedener Fahrzeugtypen
VDI 2166 Blatt 2 gibt Planungshilfe für Ladeplätze verschiedener Fahrzeugtypen. Dazu zählen Pkw und zweirädrige Fahrzeuge sowohl mit entnehmbarer und nicht entnehmbarer Batterie. Das neue Blatt 2 versteht sich als Ergänzung zur VDI 2050 Blatt 5 „Anforderungen an Technikzentralen – Elektrotechnik“, in dem die Anforderungen der Elektromobilität noch nicht erfasst sind.
Herausgeber der Richtlinie VDI 2166 Blatt 2 „Planung elektrischer Anlagen in Gebäuden - Hinweise für die Elektromobilität“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie erschien im Juni 2019 als Entwurf. Die Einspruchsfrist endet am 30.11.2019.
Text: VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG)
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