Förderfähige Anlagen erhalten eine Prämie, die zusätzlich zum Marktpreis gezahlt wird. Die Prämie darf jedoch nicht höher sein als die Differenz aus den durchschnittlichen Erzeugungskosten für die einzelnen Erneuerbare-Energien-Technologien zum Marktpreis. Um die staatliche Förderung auf ein Minimum zu beschränken, enthält die neue Regelung auch einen Rückforderungsmechanismus. Dieser befähigt die italienischen Behörden dazu, die Zahlungen der Prämien sofort einzustellen, falls der Marktpreis die durchschnittlichen Erzeugungskosten für die einzelnen Erneuerbare-Energien-Technologien künftig überschreiten sollte.
Projekte mit einer Gesamtkapazität von rund 4.8 GW
In den nächsten 30 Monaten sollen unter Anwendung der neuen Regelung in mehreren Ausschreibungsrunden Projekte mit einer Gesamtkapazität von rund 4.8 GW realisiert werden. In den ersten beiden Ausschreibungsrunden sollen jeweils 500 MW, in der dritten bis fünften Runde je 700 MW und in der sechsten und siebten Runde je 800 MW ausgeschrieben werden. Zusätzlich wird es verschiedene Ausschreibungsserien für kleinere Projekte mit Kapazitäten von je 20 kW bis 1 MW geben. In einer ersten Serie sollen vor allem Projekte für Wind- und Solarenergie ausgeschrieben werden mit einem Gesamtvolumen von 650 MW.
Es wird erwartet, dass das neue Auktionsverfahren den Markt für Photovoltaik-Anlagen wiederbeleben wird.
©Text: Deutsche Exportinitiative Erneuerbare Energien (EEE)
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