ENSI: Genehmigt Wiederanfahren des AKWBeznau 2 nach Revision

(ENSI) Das ENSI hat dem AKW Beznau 2 die Erlaubnis erteilt, nach dem Abschluss der Jahresrevision den Reaktor am 20. September 2019 wieder in Betrieb zu nehmen. Das ENSI hat sich mit gezielten Inspektionen vergewissert, dass die Arbeiten und Überprüfungen vorschriftsgemäss durchgeführt wurden. (Texte en françasi >>)


Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat nach dem Schlussrundgang am 20. September 2019 die Genehmigung für das Wiederanfahren der Anlage erteilt. Die Voraussetzungen für einen sicheren Leistungsbetrieb des AKW Beznau 2 (KKB 2) sind gegeben.

Das AKW Beznau 2 war am 10. August 2019 planmässig zur diesjährigen Jahresrevision abgeschaltet worden. Während der Revision wurden nebst dem Brennelementwechsel die geplanten Revisions-, Prüf- und Unterhaltsarbeiten durchgeführt. Die Bestimmungen der Strahlenschutzgesetzgebung wurden jederzeit eingehalten.

Nach Abschluss der Arbeiten und der Funktionsprüfungen führten das ENSI und der Schweizerische Verein für technische Inspektionen (SVTI) ihre Schlussrundgänge im Werk durch. Dabei wurden keinerlei auffällige Befunde festgestellt, die ein Wiederanfahren der Anlage und einen sicheren Leistungsbetrieb in Frage stellen.

Text: ENSI

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