Die Kommission hat am 28. und 29. Oktober 2019 unter dem Vorsitz von Nationalrat Roger Nordmann (S, VD) und in Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga in Bern getagt.

Nationalratskommission: Liegt beim CO2-Gesetz auf Linie Ständerat

(UREK-N) Bei der Beratung des CO2-Gesetzes folgt die nationalrätliche Umweltkommission in den wesentlichen Zügen den Entscheiden des Ständerates. Mit einigen Abweichungen bestätigt sie zentrale Entscheide bei den Reduktionszielen und der Kompensation im Verkehrsbereich. (Article en français >>)


Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates beschliesst mit 16 zu 8 Stimmen, auf die Totalrevision des CO2-Gesetzes (17.071 >>) einzutreten. Damit spricht sie sich dafür aus, dass die Schweiz das Klimaübereinkommen von Paris mit griffigen Massnahmen für die Periode 2021 bis 2030 umsetzt. Eine Minderheit beantragt Nichteintreten. Es ist für die Kommission bereits die zweite Beratungsrunde, nachdem der Nationalrat die Vorlage in der Wintersession 2018 abgelehnt hat und der Ständerat in der Herbstsession 2019 eine Gesetzesrevision mit wesentlichen Ergänzungen angenommen hat. In ihrer neu aufgenommenen Detailberatung folgt die nationalrätliche Kommission weitgehend den Beschlüssen des Ständerates. So bestätigt sie bei den Verminderungszielen in Artikel 3 mit 16 zu 9 Stimmen den ständerätlichen Entscheid, wonach die Schweiz ihre Treibhausgasemissionen bis im Jahr 2030 gegenüber 1990 halbieren muss. Dabei sollen mindestens 60 Prozent der Verminderung im Inland erfolgen. Eine erste Minderheit möchte eine Gesamtreduktion von 40 Prozent, eine zweite eine Gesamtreduktion von 60 Prozent. Weiter beantragt eine Minderheit, auf ein Inlandziel zu verzichten. Zwei weitere wollen ein höheres Inlandziel: 75 Prozent (abgelehnt mit 15 zu 10 Stimmen) respektive 66 Prozent (abgelehnt mit 17 zu 8 Stimmen).

Kompensation der CO2-Emissionen aus Treibstoffen
Eine zentrale Massnahme des Gesetzes ist aus Sicht der Kommission die Pflicht für die Treibstoffimporteure, einen Teil der CO2-Emissionen zu kompensieren. Beim entsprechenden Artikel 27 ist die Kommission auf Kurs Ständerat. So will sie übereinstimmend mit der kleinen Kammer ab 2025 einen Inlandanteil von mindestens 20 Prozent. Eine Minderheit beantragt, bei der Inlandquote weiter als der Ständerat zu gehen und den so zu kompensierenden Anteil ab 2023 auf mindestens 20 Prozent und ab 2027 auf mindestens 25 Prozent zu erhöhen. Eine zweite Minderheit will ein Maximum von 15 Prozent festschreiben.

Entsprechend dem Ständeratsbeschluss möchte die Kommission den Aufschlag auf die Treibstoffpreise deckeln: bis 2024 höchstens 10 Rappen, ab 2025 höchstens 12 Rappen pro Liter. Eine Minderheit will ein Maximum bei 8 Rappen. Gemäss einer weiteren Minderheit müsste der Inlandkompensationsanteil gesenkt werden, sobald der Maximalaufschlag erreicht würde.
Mit 13 zu 12 Stimmen unterstützt die Kommission den Ständerat auch darin, einen Teil der über den Treibstoffpreis finanzierten Klimaschutzmassnahmen für die Elektrifizierung des Verkehrs oder die Entwicklung alternativer Antriebskonzepte zu reservieren. Dies kann aus Sicht der Kommission dazu beitragen, dass die verkehrsbedingten CO2-Emissionen langfristig eingedämmt werden. Eine Minderheit lehnt diese Bestimmung ab. Abweichend vom Ständerat streicht die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen die Vorgabe, dass fünf Prozent der CO2-Emissionen mit dem Einsatz von erneuerbaren Treibstoffen kompensiert werden müssen. Laut der Kommission genügt die allgemeine Kompensationspflicht gemäss Absatz 2, um erneuerbare Treibstoffe zu fördern. Eine Minderheit fordert, sich dem Ständerat anzuschliessen.

Kompensationspflicht als einziges Fördermittel für erneuerbare Treibstoffe
Mit 13 zu 12 Stimmen hat die Kommission beschlossen, die Steuererleichterungen für Erdgas, Flüssiggas und erneuerbare Treibstoffe nicht zu verlängern. Sie betont, dass die Übergangslösung im Rahmen der Vorlage 17.405 >> eine Förderungslücke verhindert, bis die Totalrevision des CO2-Gesetzes in Kraft tritt. Mit ihrem Entscheid schliesst sich die Kommission dem Bundesrat an, der erneuerbare Treibstoffe weiterhin fördern will, allerdings mit dem kostengünstigeren Instrument der Kompensation. Damit lassen sich zusätzliche Steuerausfälle und entsprechende Preisaufschläge an der Tanksäule verhindern. Eine Minderheit möchte die Steuererleichterungen bis Ende 2023 verlängern.

CO2-Ausstoss von Neuwagen begrenzen
Bei den Vorgaben für Autoimporteure hat der Ständerat in das neue CO2-Gesetz geschrieben, dass der Bundesrat die Einführung des neuen Zielwerts für Personenwagen zwar mit Übergangsbestimmungen erleichtern darf, diese aber nicht länger als in der EU gelten dürfen. Die Kommission möchte, dass der Nationalrat dies bestätigt, was eine Minderheit ablehnt. Weiter hält es die Kommission wie der Ständerat nicht für angebracht, bei synthetischen Treibstoffen Anforderungen an die Stromquellen festzulegen (Art. 16 Abs. 4). Damit sich die Technologie am Markt durchsetzen könne, dürften ihr keine Steine in den Weg gelegt werden.

Was die vom Ständerat hinzugefügten Vorgaben für Lastwagen (schwere Fahrzeuge) betrifft, hat die Kommission noch nicht entschieden, sondern von der Verwaltung die Abklärung offener Fragen verlangt. Auch einige weitere Themen möchte die Kommission noch vertieft prüfen (inklusive Anhörungen), bevor sie darüber entscheidet. Dazu gehören der Zweckartikel des Gesetzes, der Gebäudebereich, die genauen Zielwerte für Fahrzeuge, das Konzept einer Klimaverträglichkeitsprüfung sowie die Flugticketabgabe.

Langfristige Stromversorgungssicherheit
Im Weiteren hat die Kommission einstimmig einer Motion ihrer Schwesterkommission zugestimmt (19.3004 >>). Die Motion fordert den Bundesrat auf, die Verantwortlichkeit bei der langfristigen Stromversorgungssicherheit zu klären. Im Rahmen der kommenden Revision des Stromversorgungsgesetzes soll er ausserdem einen Vorschlag für ein Marktmodell vorlegen, dass ausreichend Anreize aufweist, damit die Sicherung der Stromversorgung und der Systemstabilität gewährleistet werden. Die Kommission betont die Herausforderung, die zukünftige Stromversorgung der Schweiz klimaverträglich auszugestalten.

Die Kommission hat am 28. und 29. Oktober 2019 unter dem Vorsitz von Nationalrat Roger Nordmann (S, VD) und in Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga in Bern getagt.

Text: Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N)

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