Dabei handelt es sich zum einen um Versteigerungen unter Entwicklern, die mit ihrem Gebot um den Abschluss eines Power Purchase Agreements (PPA) mit lokalen Versorgungsunternehmen konkurrieren. Und zum anderen um Versteigerungen, bei denen Investoren um den Erwerb von Land bieten. Von der Regel ausgenommen sind Anlagen mit Stromabnahmeverträgen, die bereits 2020 an das Netz angeschlossen werden sowie Solar-Aufdachanlagen. Diesen wird weiterhin ein Einspeisetarif von 9.35 US-Cents/kWh gewährt.
Mehr Wettbewerbsfähigkeit und Transparenz
Die Regierung erhofft sich, dass die Einführung des Auktionsmechanismus zu mehr Wettbewerbsfähigkeit und Transparenz in der Branche führt. Zudem soll er bei der Realisierung der Zielsetzung unterstützen, im Zeitraum 2020 bis 2023 insgesamt 6300 MWh mehr Strom aus Solarenergie zu erzeugen und den Anteil dieser am nationalen Energiemix auf 15.2 Prozent zu erhöhen.
©Text: Deutsche Exportinitiative Erneuerbare Energien (EEE)
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