Beim Einbau einer Erdwärmepumpe erhalten Bauherren und Hauseigentümer zukünftig 35 % der Investitionskosten vom Staat zurück. Wird eine Ölheizung ersetzt, sind es sogar 45 %. Bisher orientierte sich die Förderung an der installierten Leistung, nunmehr sind die Investitionskosten der Massstab für die Förderung. Anrechenbar sind ab sofort nicht nur die Anschaffung und der Einbau der Wärmepumpe, sondern auch Anschaffung und Einbau der Erdwärmesonden und -kollektoren sowie weitere sogenannte Umfeldmassnahmen. Neben den Einsparungen bei den Investitionskosten können Erdwärmekunden zukünftig auch Einsparungen bei den Betriebskosten erwarten. Die Einführung eines Preises von 25 Euro pro Tonne CO2 bei gleichzeitiger Senkung der EEG-Umlage und damit der Strompreise senkt die Betriebskosten für Erdwärmepumpen.
Text: Bundesverband Geothermie e. V. (BVG)
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