Parallel zur Einführung der CO2-Bepreisung soll eine Reduzierung der EEG-Umlage erfolgen. Diese ist aber gesetzlich noch nicht umgesetzt. Für Unternehmen kann laut der deutschen Industrie- und Handelskammer (IHK) unterm Strich eine deutliche Mehrbelastung bleiben. Mit dem CO2-Preisrechner der IHK-Organisation können die betroffenen Betriebe die Veränderung der Kosten für ihr eigenes Unternehmen berechnen und somit mehr Planungssicherheit bekommen. Zu beachten ist dabei, dass die Ergebnisse ausschliesslich die Belastung (ohne Umsatzsteuer) aus der geplanten CO2-Bepreisung abbilden.
Merkblatt zum BEHG
Einen Überblick über die beschlossenen Massnahmen gibt den Unternehmen ausserdem ein neues Merkblatt des DIHK zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Es erläutert unter anderem, wer Zertifikate kaufen muss, welche Brennstoffe unter den Zertifikatehandel fallen und wie das Verhältnis zum bereits bestehenden Europäischen Emissionshandel ist. Viele Details zur Ausgestaltung werden erst im Laufe der kommenden Monate beschlossen. Daher wird das Merkblatt regelmässig aktualisiert.
CO2-Preisrechner des DIHK >>
Merkblatt des DIHK zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) >>
Text: DIHK
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