Der vom deutschen Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) erhobene Geschäftslageindex kletterte zuletzt in nur drei Monaten um 70 Punkte auf ein Zehnjahreshoch von 134 Punkten. Auch wenn sich durch coronabedingte Unsicherheiten die Geschäftserwartung für die kommenden Monate zugleich eintrübte, zeigt sich der BSW zuversichtlich: „Einer kurzfristigen Corona-Delle dürfte eine Investitionswelle folgen. Die verstärkte Klimadebatte der letzten Jahre, deutlich verbesserte Fördersätze und die Einführung eines jährlich steigenden CO2-Preises ab dem kommenden Jahr zeigen Wirkung“, freut sich Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW.
Bis zu 45 Prozent der Investitionskosten erstattet
Beim Neubau ist der Einsatz Erneuerbarer Energien seit einigen Jahren Pflicht. Bei der Installation einer Solarwärmeanlage in Bestandsgebäuden, die zuvor mit Öl oder Gas geheizt wurden, übernimmt der Staat bis zu 45 Prozent der Investitionskosten. Anträge müssen vor Auftragserteilung beim zuständigen Bundesamt BAFA gestellt werden.
Alternativ kann man eine steuerliche Förderung in Anspruch nehmen, bei der die Steuerschuld entsprechend gekürzt wird. Ohne vorherigen Antrag oder eine Energieberatung erhält man so 20 Prozent der Investitionssumme für die neue Solarwärmeanlage vom Staat zurück. Der Fachbetrieb, der die Anlage installiert, stellt dafür eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt aus.
Text: Deutscher Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar)
0 Kommentare