Emissionsminderungen im Rahmen der THG-Quote nach Angaben der Generalzolldirektion. ©Bild: Vdb

Für das Verpflichtungsjahr 2022 anrechenbare Mengen in t CO2eq. ©Bild: Vdb

Deutschland: Biokraftstoffe übererfüllen Treibhausgasminderungs-Quote 2021 deutlich

(PM) Die Mineralölindustrie hat die deutsche Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) im Jahr 2021 deutlich übererfüllt. Insgesamt wurden dadurch nach aktuellen Angaben der Generalzolldirektion (Gzd) über 15 Millionen Tonnen CO2-Reduzierung angerechnet. Dies entspricht einer Minderung in Höhe von 7.26 Prozent; gesetzlich vorgeschrieben waren lediglich sechs Prozent. Überschiessende Mengen können auf Folgejahre übertragen werden.


Den grössten Beitrag leisteten Biodiesel, Bioethanol und Biomethan, die den Ausstoss um 11 Millionen Tonnen CO2 reduzierten. Die Elektromobilität sparte knapp 25‘000 Tonnen CO2 ein. Verminderungen des Treibhausgasausstosses bei der Erdölförderung (Upstream Emission Reductions, UER) erreichten einen neuen Rekordwert von über 1.8 Millionen Tonnen CO2 Reduktion (2020: 785‘000 Tonnen).

Rückgrat der Treibhausgasminderung im Mobilitätssektor
„Die Zahlen der Generaldirektion Zoll zeigen erneut die überragende Rolle von Biokraftstoffen für den Klimaschutz im Verkehr“, sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer beim Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (Vdb). „Biodiesel, Bioethanol und Biomethan sind nachhaltig und das Rückgrat der Treibhausgasminderung im Mobilitätssektor, und dies wird auch in den kommenden Jahren bis 2030 so bleiben.“ Die THG-Quote verpflichtet die Mineralölindustrie, den Treibhausgasausstoss ihrer Kraftstoffe im Vergleich zum Jahr 2010 um einen bestimmten Prozentsatz zu senken; im Jahr 2021 betrug die Quote 6 Prozent, sie stieg im Jahr 2022 auf 7 Prozent.

Beitrag von Elektromobilität gering
„Der Beitrag von Elektromobilität ist 2021 mit einem Anteil an der THG-Quote von nur 0.16 Prozentpunkten verschwindend gering. Er wird jedoch in den kommenden Jahren deutlich steigen, insbesondere wegen der Förderung durch den Gesetzgeber“, sagte Baumann. Emissionsminderungen durch Elektromobilität werden dreifach auf die THG-Quote angerechnet. Deshalb ist deren Verwendung besonders geeignet, um die immer ehrgeizigeren Vorgaben der Quote zu erreichen, die bis 2030 auf eine Reduktion um 25 Prozent steigt. „Dreifachanrechnung, Kaufprämie und andere Förderungen eröffnen die Möglichkeit, dass sich der Beitrag der E-Mobilität zur Erfüllung der THG-Quote im Jahr 2022 verdoppeln könnte“, sagte Baumann.

Höhere Beimischungen erforderlich
Der Einsatz von Biokraftstoffen, die fossilen Diesel ersetzen, ging im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr deutlich von 3.6 auf 2.8 Millionen Tonnen zurück. „Die steigenden THG-Quoten sind auch in den kommenden Jahren unproblematisch erreichbar. Schliesslich wird noch nicht das volle Potenzial von Biokraftstoffen genutzt, wie sich an den sinkenden Verbrauchszahlen von Biodiesel zeigt“, sagte Baumann. Er forderte, dass zukünftig höhere Biokraftstoffbeimischungen zugelassen werden, wie B10, B20, B30 oder E20. „Um den CO2-Ausstoss im Verkehr zu senken, werden alle Minderungsmöglichkeiten benötigt. Bei einem steigenden Anteil der Elektromobilität sinkt jedoch der Kraftstoffverbrauch. Um die Treibhausgasminderung der bereits vorhandenen Biodiesel- und Bioethanolmengen weiter zu nutzen, brauchen wir deshalb höhere Beimischungen.“

Text: Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V. (Vdb)

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