Das Bundesamt für Energie (BFE) rechnet damit, dass im Winter 2022/23 mit den gepoolten Notstromaggregaten rund 280 MW Leistung als nationales "Reservekraftwerk» bereitgestellt werden können.

UVEK: Virtuelles Reservekraftwerk aus Notstromaggregaten wird aufgebaut

(UVEK) Die Energieunternehmen Axpo, CKW und BKW werden im Auftrag des Bundes als Pooler ein nationales, virtuelles Reservekraftwerk aus Notstromaggregaten aufbauen. Entsprechende Verträge mit dem Bund sind unterzeichnet worden. (Texte en français >>)


Die Verträge mit den drei Poolern laufen über vier Jahre und haben eine Vertragssumme von insgesamt rund einer Million Franken, wie das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) am Mittwoch mitteilte.

Rund 280 MW Leistung
Das Bundesamt für Energie (BFE) rechnet damit, dass im Winter 2022/23 mit den gepoolten Notstromaggregaten rund 280 MW Leistung als nationales "Reservekraftwerk» bereitgestellt werden können.

Interessierte Besitzerinnen und Besitzer von Notstromaggregaten mit mindestens 750 kW Leistung und weiteren technischen Voraussetzungen können sich nun bei einem der Pooler anmelden. Der Pooler kümmert sich dann laut Mitteilung um alle weiteren Schritte inklusive der vertraglichen Details. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat zu diesem Zweck Standardverträge zwischen Poolern und Produzenten freigegeben, damit die Bedingungen für alle Teilnehmenden möglichst gleich sind.

Bereitstellungs- und Lieferprämie
Die Dauer der Verträge beträgt 4 Jahre, sie können aber nach dem ersten Winter auf Wunsch aufgelöst werden. Als Entschädigung erhalten die Besitzerinnen und Besitzer der Notstromaggregate eine Bereitstellungsprämie, welche unter anderem die Kosten für Lagerung und Transport des Brennstoffs oder die Amortisation der Anlage durch einen fixen Betrag deckt (10'000 Franken/MW/Winter). Falls tatsächlich Energie abgerufen wird, gibt es zudem eine Lieferprämie, die alle anfallenden Kosten für Brennstoffe inklusive eines angemessenen Zuschlags (1.25 * 275 Liter/MWh * Energiemenge * Brennstoffpreis) deckt.

Es besteht ausserdem die Möglichkeit, die Notstromreserve ausserhalb der Winterperiode auf dem Regelmarkt anzubieten. Während den Knappheitsperioden wird für diese Anlagen zudem die jährliche Laufzeitbegrenzung aufgehoben.

In Mitteilungen zeigten sich Axpo und CKW erfreut darüber, einen Beitrag zur Stärkung der Schweizer Energieversorgung leisten zu können. Man sei schweizweit führend in der Vermarktung flexibler Anlagen.

©Text: Keystone SDA

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