Mit Fertigstellung der sechs Offshore-Windparks wird sich die Kapazität Frankreichs zur Erzeugung erneuerbarer Energien um rund drei Gigawatt erhöhen.

Staatliche Beihilfen: EU-Kommission genehmigt Förderung für sechs Offshore-Windparks in Frankreich

(PM) Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die Förderung für sechs große Offshore-Windparks in französischen Hoheitsgewässern mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass Frankreich die CO2-Emissionen im Einklang mit den Energie- und Klimazielen der EU senkt, ohne dass der Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig verzerrt wird. (Article en français >>


Frankreich beabsichtigt, sechs Offshore-Windparks für die Stromerzeugung zu fördern. Die sechs Windparks befinden sich in französischen Hoheitsgewässern vor der Nordwestküste Frankreichs an den Standorten Courselles-sur-Mer, Fécamp, Saint-Nazaire, Iles d'Yeu/Noirmoutier, Dieppe/Le Tréport und Saint-Brieuc.

Kapazität erhöht sich um rund drei Gigawatt
Bei diesen Windparks handelt es sich um die ersten für eine Förderung ausgewählten Offshore-Windkraftprojekte in Frankreich. Jeder dieser Windparks wird über 62 bis 83 Windkrafträder verfügen und eine installierte Gesamtleistung von 450 bis 498 Megawatt erbringen können. Die ausgewählten Anlagen werden über einen Zeitraum von 20 Jahren in Form von Einspeisevergütungen unterstützt. Der Bau des ersten Windparks wird voraussichtlich in diesem Jahr beginnen, und die Parks dürften ab 2022 einsatzbereit sein. Mit Fertigstellung der Windparks wird sich die Kapazität Frankreichs zur Erzeugung erneuerbarer Energien um rund drei Gigawatt erhöhen.

Die Kommission hat die sechs Beihilfemaßnahmen auf der Grundlage der EU-Beihilfevorschriften, insbesondere der Leitlinien für staatliche Umweltschutzbeihilfen aus dem Jahr 2008, geprüft. Die Kommission stellte Folgendes fest:

 - Die Förderung wird Frankreich helfen, den Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energiequellen zu erhöhen, um im Einklang mit den Umweltzielen der EU seine Klimaziele zu erreichen.

 - Der Umfang der Beihilfe für die sechs Vorhaben ist verhältnismäßig und zieht, wie in den Leitlinien vorgeschrieben, keine Überkompensation der Empfänger nach sich.

Keine Beeinträchtigung des Wettbewerbs
Daher gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die Maßnahmen die Anreize für die Entwicklung erneuerbarer Energien setzen und Frankreich helfen werden, seine Klimaziele zu erreichen, ohne dass der Wettbewerb über Gebühr beeinträchtigt wird.

Hintergrund
Nach den Leitlinien der Kommission für staatliche Umweltschutzbeihilfen aus dem Jahr 2008 können die Mitgliedstaaten die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen unter bestimmten Voraussetzungen fördern. Ziel der Leitlinien ist es, dass die EU ihre ehrgeizigen energie- und klimapolitischen Ziele zu geringstmöglichen Kosten für die Steuerzahler und ohne übermäßige Verzerrungen des Wettbewerbs im Binnenmarkt erreichen kann.

Die Richtlinie über erneuerbare Energien >> enthält für alle Mitgliedstaaten Zielvorgaben für den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch im Jahr 2020. Für Frankreich liegt dieser Anteil bei 23 %. Die Vorhaben sollen einen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels leisten.

Text: Europäische Kommission

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