Die Richtlinie entwickelt die Kennzahlen zur Energieflexibilität, erläutert die verschiedenen Beschaffungsmärkte und beschreibt Entscheidungswege. Sie zeigt zudem, wie Energieflexibilisierungspotenziale nutzbar gemacht werden. ©Bild: VDI

VDI: Energieflexible Fabriken tragen zum Erfolg der Energiewende bei

(PM) Bis 2050 sollen mindestens 80 Prozent des deutschen Strombedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Die Stromerzeugung aus Sonne und Wind ist fluktuierend. Zwar sollen grosse Stromspeicher Stromschwankungen abfedern. Doch auch Unternehmen müssen ihren Teil leisten und ihre Nachfrage flexibler an das Stromangebot anpassen. Eine energieflexible Fabrik ermöglicht es Unternehmen, auf die Schwankungen der Strompreise zu reagieren und diese wirtschaftlich zu nutzen.


Die neue Richtlinie VDI 5207 Blatt 1 definiert dazu den Prozess der Identifikation und Vermarktung von Energieflexibilität sowie die zugehörigen Begriffe.

Flexibilisierungspotenziale erkennen und nutzen
VDI 5207 Blatt 1 behandelt speziell energieflexible Fabriken produzierender Unternehmen. Massnahmen für Energieflexibilität sind u. a. Anpassung von Prozessstarts, Unterbrechung von Prozessen, Anpassung von Prozessparametern, Anpassung der Maschinenbelegung, Anpassung der Auftragsreihenfolge, Speicherung von Energie, Wechsel der Energiequelle, Anpassung von Pausenzeiten oder Anpassung von Schichtzeiten. Die Richtlinie entwickelt die Kennzahlen zur Energieflexibilität, erläutert die verschiedenen Beschaffungsmärkte und beschreibt Entscheidungswege. Sie zeigt zudem einen Prozess, wie Energieflexibilisierungspotenziale erkannt und nutzbar gemacht werden.

Herausgeber der Richtlinie VDI 5207 Blatt 1 „Energieflexible Fabrik - Grundlagen“ ist die VDI-Gesellschaft Produktion und Logistik (GPL). Die Richtlinie erscheint im Oktober 2019 als Entwurf und kann beim Beuth Verlag (Tel.: +49 30 2601-2260) bestellt werden. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen besteht durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft (gpl@vdi.de). Die Einspruchsfrist endet am 31.12.2019. VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.

Text: Verein deutscher Ingenieure (VDI)

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