Die ElCom hat die Kommission darauf hingewiesen, dass die Versorgung je nach Entwicklung bereits ab 2025 gefährdet sein könnte. Die Kommission wird konkrete Massnahmen zur Stärkung der Versorgungssicherheit im Rahmen der bundesrätlichen Vorlage zur Revision des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes (21.047) erwägen, deren Beratung das Parlament in den nächsten Monaten aufnehmen wird.
Anhörung verschiedener Vertretungen
Die Kommission hat auch verschiedene Vertretungen der Strombranche sowie von Umweltverbänden angehört und mit der Beratung des Entwurfs zur parlamentarischen Initiative 19.443 («Erneuerbare Energien einheitlich fördern. Einmalvergütung auch für Biogas, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie») begonnen. Zum Eintreten wird sich die Kommission am 2. September äussern.
Lücken beim Klimaschutz verhindern
Einstimmig hat die Kommission der parlamentarischen Initiative 21.477 der UREK-N zugestimmt. Damit kann das Parlament nun rasch ein Gesetz erarbeiten, um befristete Massnahmen des heutigen CO2-Gesetzes zu verlängern. Ohne eine solche Übergangslösung wären bereits ab 2022 keine Verminderungsverpflichtungen mehr möglich. Die Initiative verlangt, dass Unternehmen bestimmter Wirtschaftszweige weiterhin die CO2-Abgabe zurückerstattet erhalten, wenn sie sich verpflichten, ihre Emissionen zu reduzieren. Klimapolitisch ist es wünschenswert, dass Unternehmen Verminderungsverpflichtungen eingehen und damit zu einer CO2-Reduktion im Inland beitragen. Zudem will die Initiative die Kompensationspflicht für die Importeure von Benzin und Diesel verlängern, die Ende Jahr ausläuft. Die Treibstoffimporteure sollen weiterhin Kompensationen leisten, indem sie in Klimaschutzprojekte investieren. Mit ihrem Entscheid bringt die Kommission zum Ausdruck, dass sie die rechtlichen Grundlagen für eine lückenlose Weiterführung zentraler Klimaschutz-Instrumente schnellstmöglich schaffen will.
Text: Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S)
0 Kommentare