Der BEE weist zudem erneut darauf hin, dass bei einer stärkeren CO2-Bepreisung im Stromsektor die EEG-Umlage deutlich sinken würde. ©Bild: BEE

EEG-Umlage: Geringer Anstieg im Jahr 2020 muss nicht automatisch zu höheren Stromkosten führen

(BEE) Nach Bekanntgabe der Übertragungsnetzbetreiber steigt die EEG-Umlage für das Jahr 2020 leicht auf 6.756 Cent pro Kilowattstunde an (siehe ee-news.ch vom 16.10.2019 >>). Nach einem Rückgang im vergangenen Jahr liegt sie damit knapp unter dem Wert von 2018 (6.79 Cent pro Kilowattstunde). Simone Peter, Präsidentin des deutschen Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE) dazu: „Der geringe Anstieg der Umlage um 0.351 Cent muss nicht automatisch zu höheren Stromkosten bei Privathaushalten führen.“


Die BEE-Präsidentin fährt fort: „Zudem ist ein Wechsel des Stromanbieters möglich, um Kosten zu sparen. Dabei gibt es fast immer eine kostengünstige Ökostromalternative zum örtlichen Grundstromtarif. Wer jetzt in einen solchen Tarif wechselt, profitiert einerseits von kostengünstigen Erneuerbaren Energien und gibt andererseits ein klares Signal für die Energiewende.“

Stärkere CO2-Bepreisung würde EEG-Umlage sinken lassen
Der BEE weist zudem erneut darauf hin, dass bei einer stärkeren CO2-Bepreisung im Stromsektor die EEG-Umlage deutlich sinken würde. Das BEE-Konzept zur CO2-Bepreisung im Stromsektor sieht zudem die gleichzeitige Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Minimum vor, was die Stromkosten zusätzlich senken würde. Darüber hinaus drängt der BEE darauf, die Industrieprivilegien der Besonderen Ausgleichsregelung über den Bundeshaushalt zu finanzieren, was zusätzlich umlagesenkend wirkt.

Die CO2-Bepreisung setze an der Marktverzerrung an, die bislang erneuerbare Energien gegenüber fossilen benachteiligt. „Erneuerbare Energien tragen über den Merit-Order-Effekt seit Jahren zu niedrigen Börsenstrompreisen bei. Mit einer Erholung der Börsenstrompreise über eine höhere CO2-Bepreisung sinkt die EEG-Umlage.“ Zudem führten technologische und Effizienzfortschritte zu deutlich niedrigeren Stromgestehungskosten in modernen Erneuerbare-Energien-Anlagen, die damit weiterhin günstiger würden.

Deutscher CO2-Preis entfaltet keine Lenkungswirkung
Der mit dem Klimaschutzprogramm 2030 beschlossene CO2-Preis in Höhe von 10 Euro ab 2021 beginne allerdings zu spät und entfalte im Stromsektor keine zusätzliche Lenkungswirkung, da er nur für den Wärme- und Verkehrssektor vorgesehen ist. „Da die deutsche Bundesregierung beim CO2-Preis den Stromsektor aussen vor lässt, ist jetzt die EU gefragt. Die neue EU-Kommission sollte im Rahmen ihres 100-Tage-Programms Vorschläge für eine deutlich höhere CO2-Bepreisung im Stromsektor auf den Tisch legen. Dies ist für den Klimaschutz unerlässlich und würde zugleich zu einer schnellen Senkung der EEG-Umlage beitragen.“

Text: Deutscher Bundesverband Erneuerbare Energie e. V. (BEE)

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