Sämtliche Programmträgerschaften der laufenden Programme haben Ende Mai das Angebot erhalten, die geplanten Förderbeiträge an die Endkunden um bis zu 30% erhöhen zu können.

UVEK: Erhöht finanzielle Unterstützung für Stromsparmassnahmen um CHF 24 Mio.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) stellt im Rahmen der Wettbewerblichen Ausschreibungen (ProKilowatt) zusätzliche Fördermittel für Stromsparmassnahmen zur Verfügung. Damit soll die Stromeffizienz in der Schweiz trotz Corona-Situation weiter gesteigert werden. Die zusätzlichen Fördermittel im Umfang von 24 Millionen Franken werden aus dem Netzzuschlagsfonds bereitgestellt und sind bis Ende 2021 befristet. (Texte en français >>)


Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Situation könnten dazu führen, dass Investitionen in Stromeffizienzmassnahmen zurückgestellt werden. Das Bundesamt für Energie (BFE) stellt darum aus dem Netzzuschlagsfonds zusätzliche Fördermittel in der Höhe von 24 Millionen Franken für Wettbewerbliche Ausschreibungen zum Stromsparen im Industrie- und Dienstleistungsbereich und in den Haushalten zur Verfügung. Die gute Liquidität des Fonds lässt diese Sondermassnahme zu. Unternehmen und Haushalte können dadurch bis zu 30% höhere Förderbeiträge erhalten, wenn sie sich ab sofort bis Ende 2021 für Investitionen in Stromeffizienzmassnahmen entscheiden.

Aktuelle 60 ProKilowatt-Programme am Laufen
Die zusätzlichen Mittel werden über die bereits geförderten Programme vergeben: Aktuell laufen rund 60 derartige "ProKilowatt-Programme" mit einer bewilligten aber noch nicht ausgeschütteten Fördersumme von 77 Millionen Franken. Das Spektrum der geförderten Massnahmen ist breit und reicht vom Ersatz von Umwälzpumpen in Unternehmen und Haushalten, über Massnahmen zur Optimierung von Druckluft- und Kälteanlagen bis zum Ersatz von elektrischen Antrieben. Der direkte Fördermittelempfänger ist jeweils eine Programmträgerschaft (z.B. ein Ingenieurbüro, ein Branchenverband etc.). Sie löst die Umsetzung der Massnahmen bei den Endkunden aus.

Sämtliche Programmträgerschaften der laufenden Programme haben Ende Mai das Angebot erhalten, die geplanten Förderbeiträge an die Endkunden um bis zu 30% erhöhen zu können. Die Erhöhung gilt für Massnahmen, die von den Endkunden noch nicht umgesetzt worden sind und ist bis voraussichtlich Ende 2021 befristet.

Wettbewerbliche Ausschreibungen >>

Text: Bundesamt für Energie

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