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Das deutsche Bundesverfassungericht beurteilte insbesondere die Verschiebung von wichtigen Meilensteinen der Treibhausgas-Minderung auf den Zeitraum nach 2030 als freiheitsverletztend.

Bundesverfassungsgericht: Deutsches Klimaschutzgesetz ist in Teilen verfassungswidrig – Klimaschutz ist ein Grundrecht!

(BEE) Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat auf eine Klage von Klimaschützern reagiert und das deutsche Klimaschutzgesetz als in Teilen verfassungswidrig beurteilt. Damit greift das Gericht die Appelle von Wissenschaftlern und Umweltorganisationen auf, die Rahmenbedingungen für das Erreichen der Pariser Klimaziele nachzubessern. „Das Pariser Klimaschutzabkommen wurde von Bundestag und Bundesrat ratifiziert. Das Bundesverfassungsgericht unterstreicht heute den Grundsatz: Verträge sind einzuhalten. Und: Klimaschutz ist ein Grundrecht! Dieses Urteil ist deshalb ein wichtiges Signal für den Klimaschutz und die Energiewende. Es muss nun präzise geregelt werden, wie der Pfad zur Klimaneutralität auch nach 2030 erreicht werden kann. Klare Zielvorgaben zur Treibhausgas-Minderung sind erforderlich, um das 1.5-Grad-Ziel zu erreichen“, so Simone Peter, Präsidentin des deutschen Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE).


Das Gericht beurteilte insbesondere die Verschiebung von wichtigen Meilensteinen der Treibhausgas-Minderung auf den Zeitraum nach 2030 als freiheitsverletztend (siehe ee-news.ch vom 6.5.2021 >>). „Die bisherigen Klimaziele bis 2030 sind nicht ansatzweise ambitioniert genug, um zunächst die Teilziele zu erreichen und Deutschland auf dem Weg der Klimaneutralität massgeblich voranzubringen. In Folge dessen werden nach 2030 entsprechend grössere Schritte notwendig sein, die dann mit deutlich ambitionierteren Massnahmen verknüpft werden müssen. Wir müssen hier bereits heute langfristig denken: Ökonomie und Ökologie funktionieren gemeinsam, stärken den Wirtschaftsstandort und schaffen Arbeitsplätze. Je schneller die Weichen für eine emissionsfreie Zukunft gestellt werden, desto mehr können Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen langfristig davon profitieren. Deshalb sind die Erneuerbaren Energien als zentraler Schlüssel für den Klimaschutz anzuerkennen und entsprechende Instrumente für deren Ausbau in allen Sektoren endlich auf den Weg zu bringen“, so Peter abschliessend (siehe auch ee-news.ch vom 7.5.2021 >>).

Mitteilung des deutschen Bundesverfassungsgerichts zur Entscheidung über das Klimaschutzgesetz >>

Text: Deutscher Bundesverband Erneuerbare Energie e. V. (BEE)

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