Grundsätzlich muss man bei Leistungstarifen zwischen einer anschlussleistungsabhängigen Grundgebühr – wie beispielsweise in Italien – und der 15-Minuten-Spitze innerhalb eines Monats unterscheiden.
Eine anschlussleistungsabhängige Grundgebühr wird dadurch begründet, dass die Netzkapazitäten vorgehalten werden müssen. Das ist in Teilen nachvollziehbar, wenn jemand eine über den herkömmlichen Gebrauch grössere Anschlussleistung benötigt. Im Bereich der Privathaushalte mittelt sich aber die bezogene Leistung schon innerhalb eines Strassenzuges meistens ein.
Die 15-Minuten-Regel kam durch die thermische Belastung der Netze zustande und ist in der Industrie anzutreffen. Bei Privathaushalten ist dies nicht sinnvoll. Denn dass alle Nachbarn in denselben 15 Minuten maximal Strom beziehen und damit das Stromversorgungsnetz überlasten, ist extrem unwahrscheinlich.
Für VESE sprechen weitere Punkte gegen Leistungstarife:
>> Wichtig für die Energiewende sind Effizienz und Stromsparen. Diese Notwendigkeit ist unabhängig von der Produktionsart der Energie, denn jede Produktion ist eine Belastung der Umwelt. Deshalb werden die Netztarife auf den Arbeitspreis umgelegt. Dadurch wird der Strom pro kWh etwas teurer und damit der Anreiz zum Energiesparen grösser. Durch Leistungstarife steigen aber die Fixkosten und sinken die Energiepreise, dies vermindert den Anreiz zum Energiesparen.
>> Durch Leistungstarife werden ZEVs schwieriger zu kalkulieren, denn schon eine kurze Stromspitze wird allenfalls dazu führen, dass sich der Bezug massiv verteuert.
>> Leistungstarife fördern die Tendenz zu Heimbatterien (um Spitzen zu brechen) - diese Batterien sind ökologisch, energetisch und volkswirtschaftlich nicht unbedingt wünschenswert.
>> Falls es doch zu Leistungsspitzen kommt – mit denen Leistungstarife begründet werden – werden besser lokale Quartierbatterien als Puffer eingesetzt, welche zudem die übergeordneten Netze entlasten können.
Peak Shaving aktuell kein Thema
Mit Peak-Shaving bezeichnet man das Abregeln von PV-Anlagen-Produktionsspitzen. Dies ist beim jetzigen PV-Anteil im Netz nicht notwendig, höchstens in Einzelfällen (z.B. abgelegene, schlecht angebundene PV-Anlage). Eine generelle Peak-Shaving-Pflicht ist nicht zielführend, es gibt bereits unsinnige Beispiele: Die vollflächige Ausrüstung aller neuen PV-Anlagen mit Fernabschaltung, wie es seit Anfang 2020 im Netzgebiet von Primeo obligatorisch ist, führt zu hohen Zusatzkosten (gemäss Ausspeiseprinzip sind dies Netzkosten), welche die Energiewende unnötig verteuern.
Erst bi einem massiven PV-Ausbau wird Peak-Shaving wichtig. Dann müsste man im Sommer wohl «abregeln», was aber technisch kein Problem darstellen würde. Die Energie der Module würde einfach nicht abgenommen. Man müsste so keine «Überschüsse» speichern, da sie gar nicht entstehen. Bei einem wirklich grossen Stromangebot im Sommer ist auch denkbar, dass neue Dienstleistungen oder Speichermöglichkeiten – wie die Wasserstoffproduktion – als Innovation aus dem Markt heraus entstehen.
Bevor also bei der Photovoltaik Peak-Shaving gefordert wird, muss sich zuerst zeigen, dass effektiv ein Problem besteht. Zweitens muss klar sein, dass nicht andere Massnahmen zum Ziel führen, wie zum Beispiel Regeltransformatoren, Demand Side Management, Quartierbatterien auf NE 7 oder die Abregelung konventioneller Kraftwerke. Denn jede kWh Strom, welche aus PV oder anderen Erneuerbaren kommt, spart rund 0.3 Liter Öläquivalente ein.
VESE spricht sich für eine massive Beschleunigung des PV-Ausbaus aus, denn ansonsten kann der für die Energiewende mit neuen Wärmepumpen und der Elektromobilität benötigte Strom in der Schweiz nicht produziert werden.
Netzgebühren niedrig halten
Netzgebühren sind ein wichtiges Thema, welches vertieft betrachtet werden muss. Denn diese werden in Zukunft weiter steigen. Auslöser ist aber nicht die Energiewende, ein Beispiel: Alleine durch Smartmeter, die vor allem für eine allfällige Liberalisierung eingeführt werden sollen, entstehen Kosten von rund 1.6 Rp / kWh. Zum Vergleich: Die Energiewende wird aktuell mit einem Netzzuschlag von 2.3 Rp / kWh gefördert.
Gesamte VESE-Stellungnahme >>
Text: Verband unabhängiger Energieerzeuger VESE
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2 Kommentare
Als ich die Schlagzeile las, dachte ich erst: Hä? Wieso denn das?
Die im Artikel vorgebrachten Argumente überzeugen aber!
1.) Ja, dank des geringen Gleichzeitigkeitsfaktors haben Anschlussleistung und individuelle Leistungsspitzen im Bereich der Privathaushalte nicht die gleiche Relevanz für die Netzbetreiber wie bei großen Einzelbezügern. Check!
2.) "Peak Shaving" bezog ich zunächst ebenfalls auf den VERBRAUCH, wo es absolut sinnvoll ist. Versteht man darunter aber das Abregeln von PRODUKTIONS-Anlagen, die erneuerbare Ressourcen nutzen (allen voran PV-Anlagen), dann ist es tatsächlich kompletter Humbug. Check!
Und eine Ergänzung zu Punkt 2:
Das Abregeln kann vielleicht eine kurzzeitige Übergangslösung sein, aber primär sehe ich es als Aufgabe der Netzbetreiber, die produzierte Energie vollumfänglich aufzunehmen. Wenn sie zu den Zeiten der Spitzenproduktion nicht ins Netz eingespeist werden kann, muss sie eben in Power-to-Gas- oder Power-to-Liquid-Anlagen verwertet werden.
Der Bau dieser Anlagen mit genügender Kapazität darf aber nicht nur "denkbar ... als Innovation aus dem Markt heraus" erfolgen, sondern muss, nötigenfalls über Gesetze, zwingend von den Netzbetreibern eingefordert werden. Die können das dann immer noch per Ausschreibung an Dritte vergeben. "Energiewende" geht m.E. nur so!
Wenn die Sonne im Sommer stärker scheint, aber der Strom nicht direkt nutzbar ist, lohnt es sich, ihn zu einer Methanolherstellungsfabrik (H2 +CO2= CH3OH) umzuleiten. Das flüssige Methanol kann im Winter in Wärmekraftkopplungsanlagen wieder den benötigten Strom erzeugen.