Wer eine Anlage nach dem Erreichen des Förderdeckels ans Netz bringt, bekommt nach aktueller Rechtslage keine EEG-Vergütung mehr. Im ungünstigsten Fall hiesse das, dass nahezu alle neuen Solarstromanlagen von Privathaushalten rote Zahlen schreiben würden. Wer dagegen vorher ans Netz geht, erhält die Vergütung für 21 Kalenderjahre garantiert – für kleine Anlagen aktuell knapp 10.5 Cent pro Kilowattstunde.
Nichts überstürzen, aber gefasste Entschlüsse jetzt umsetzen
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, auch vor diesem Hintergrund keine Entscheidung zu überstürzen und sich auch nicht unter Druck setzen zu lassen. Es sei durchaus gut möglich, dass die Politik den Deckel noch zu Fall bringe, bevor er greift. Die Vergütung werde aber auf keinen Fall steigen. Wer also schon entschlossen sei und auf der sicheren Seite sein wolle, werde durch zügiges Handeln keinen Nachteil haben.
Text: ee-news.ch, Quelle: Verbraucherzentrale NRW
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