Alle Akteure des Strom- und Gasmarkts müssen sich selbst und ihre Anlagen im Marktstammdatenregister zu registrieren. Bestandsanlagen müssen neu registriert werden, auch wenn sie bereits in einem der Vorgängerregister gemeldet waren.

Fehlende Registrierung: 130‘000 Photovoltaikanlagen könnten vom vorübergehenden Zahlungsstopp betroffen sein

(PM) Am 31. Januar 2021 läuft die Übergangsfrist für die Registrierung von Photovoltaikanlagen im Marktstammdatenregister der deutschen Bundesnetzagentur aus. Bisher sind nach eigenen Angaben die Daten zu zwei Mio. in Deutschland installierten Stromerzeugungseinheiten eingetragen worden, schreibt die Behörde. Bis zum Ende der Übergangsfrist müssen noch etwa 350‘000 Bestandsanlagen registriert werden.


Damit die Zahlungen nach dem deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ohne Unterbrechung ausbezahlt werden können, müssen Bestandsanlagen bis zum Ende der Übergangsfrist registriert sein. Bei Bestandsanlagen, die nicht rechtzeitig registriert werden können, soll der Netzbetreiber die Förderung zunächst nicht weiter auszahlen. Die zurückgehaltenen Zahlungen werden nachgezahlt, sobald die Anlage registriert wurde. Nach aktuellen Hochrechnungen der Bundesnetzagentur könnte der vorübergehende Auszahlungsstopp ca. 130‘000 Photovoltaikanlagen betreffen.

Wer muss sich registrieren?
Alle Akteure des Strom- und Gasmarkts sind verpflichtet, sich selbst und ihre Anlagen zu registrieren. Bestandsanlagen müssen neu registriert werden, auch wenn sie bereits in einem der Vorgängerregister der Bundesnetzagentur gemeldet waren. Für Neuanlagen gilt nach Inbetriebnahme eine einmonatige Frist zur Registrierung.

Hintergrund Marktstammdatenregister
Das Marktstammdatenregister soll einen umfassenden Überblick über die Anlagen und Akteure des deutschen Strom- und Gasmarktes geben. Alle Anlagenbetreiber müssen sich und ihre Anlagen dort registrieren. Solaranlagen, KWK-Anlagen und ortsfeste Batteriespeicher müssen genauso registriert werden wie Windenergieanlagen oder konventionelle Kraftwerke. Neben den Anlagenbetreibern müssen sich auch die sonstigen Akteure des Strom- und Gasmarktes registrieren, z.vB. Netzbetreiber und Strom- und Gashändler. Das Register soll den Anlagenbetreibern, den Netzbetreibern, der Politik, den Behörden und der interessierten Öffentlichkeit erstmals die aktuellen Stammdaten zur Strom- und Gasversorgung bereitstellen. Zwischen den Akteuren soll das Register die Kommunikation vereinfachen.

Text: Deutsche Bundesnetzagentur (BNetzA)

0 Kommentare

Kommentar hinzufügen

Partner

  • Agentur Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

Ist Ihr Unternehmen im Bereich erneuerbare Energien oder Energieeffizienz tätig? Dann senden sie ein e-Mail an info@ee-news.ch mit Name, Adresse, Tätigkeitsfeld und Mail, dann nehmen wir Sie gerne ins Firmenverzeichnis auf.

Top

Gelesen
|
Kommentiert