Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, muss sie in das Marktstammdatenregister eintragen. Spätestens Ende Januar 2021 gilt das auch für ältere Solarstromanlagen. Hier ein Privathaus in Radolfzell. ©Bild: Plattform EE BW / Kuhnle & Knödler

Keine Einspeisevergütung ohne Registrierung im Marktstammdatenregister: Ältere Photovoltaikanlagen müssen bis 31. Januar 2021 eingetragen sein

(PM) Wer in Deutschland Eigentümer einer Photovoltaikanlage ist, muss sie in das zentrale Marktstammdatenregister eintragen. Für ältere Solarstromanlagen endet nun die Übergangsfrist: Bis 31. Januar 2021 müssen alle Solarstromanlagen in das Register eingetragen werden, die vor dem 1. Februar 2019 in Betrieb gegangen sind. Darauf weist das Solar Cluster Baden-Württemberg hin. Ohne Anmeldung erhalten die Anlageneigentümer keine Einspeisevergütung mehr.


Eine Registrierung ist einfach und dauert weniger als eine halbe Stunde, betont Franz Pöter vom Solar Cluster. Es müssen nur wenige Daten eingetragen werden. Für Neuanlagen besteht die Pflicht schon seit Februar 2019. Sie müssen einen Monat nach Inbetriebnahme im Register eingetragen werden. Die Marktstammdaten-Regelung gilt auch für Blockheizkraftwerke und Solarstromspeicher.

Meldepflicht
Das Marktstammdatenregister, abgekürzt Mastr, ist das zentrale Register für sämtliche Erzeugungsanlagen und Speicher des deutschen Strom- und Gasmarkts und wird von der deutschen Bundesnetzagentur geführt. Nach etlichen Verzögerungen startete im Februar 2019 das für die Registrierung vorgesehene Webportal der Meldestelle und löste alte Anmeldeformalitäten ab. Auch Anlagenbetreiber, die ihre Anlagen schon einmal im PV-Meldeportal oder dem EEG-Anlagenregister angemeldet hatten, müssen die Solarstromanlagen im Marktstammdatenregister registrieren. Eine automatische Datenübernahme durch die Bundesnetzagentur in das Register erfolgt nicht. Sogar Anlagen, die ihre EEG-Einspeisevergütung Ende 2020 verlieren, müssen angemeldet werden.

Ohne Nachregistrierung fliesst kein Geld
Eigentümer kennen die Nachregistrierungspflicht oft nicht oder haben sie nach fast zwei Jahren wieder vergessen. Um diese Informationslücke zu schliessen, wurden die Betreiber von Bestandsanlagen von den Netzbetreibern in Deutschland schriftlich darüber informiert, dass sie ihre Anlagen im Marktstammdatenregister registrieren müssen. Wer das Schreiben erhalten hat, muss sich nun schleunigst registrieren. Alle anderen sollten zur Sicherheit prüfen, ob dies bereits erfolgt ist.

Mitte November waren deutschlandweit rund 300‘000 Anlagen, die vor dem 1. Februar 2019 in Betrieb gegangen sind, noch nicht im Marktstammdatenregister eingetragen. Liegt bis zum 31. Januar 2021 kein Eintrag vor, stoppt der Netzbetreiber die Vergütung für den in das Stromnetz eingespeisten Solarstrom. Die Konsequenzen gelten zumindest vorübergehend: Sobald der Anlagenbetreiber die Registrierung im Datenregister nachholt, erfolgt die Auszahlung der einbehaltenen Vergütungen. Über die Einspeisevergütung refinanzieren die Anlageneigentümer die Investition in die Anlage. Wer nicht nachmeldet, riskiert ein Verlustgeschäft mit seiner Solaranlage. Wer verspätet nachmeldet, kann möglicherweise ausstehende Raten für die Anlage nicht bezahlen. Für den Netzbetreiber ist eine verspätete Meldung übrigens mit einem grossen Aufwand verbunden: Zuerst muss er die Zahlungen stoppen, dann prüfen, ob die Registrierung erfolgt ist, und bei einer Nachmeldung die Vergütung wieder aufnehmen.

Keine Angst vor der Nachregistrierung
Für die Registrierung ist kein Fachwissen erforderlich. „Der Eintrag ist unkompliziert“, sagt Franz Pöter. „Man braucht lediglich die Unterlagen mit den entsprechenden technischen Daten der eigenen Anlage zur Hand nehmen, im Internet auf die Marktstammdatenregister-Seite gehen und dort die Registrierung starten.“ Auf der Seite werden sowohl alte Anlagen nachregistriert als auch neue eingetragen.

Als erster Schritt erfolgt das Anlegen eines Benutzerkontos. Danach registrieren sich die Anlagenbetreiber als Person, dann erfolgt die Registrierung der Photovoltaikanlage. Bei letzterem ist beispielsweise das Datum der Inbetriebnahme, die Leistung der Anlage, die Anzahl der Module sowie der Standort inklusive Adresse nötig. Auch welcher Netzbetreiber den Strom abnimmt, muss eingetragen werden. Alle Informationen finden sich im Kaufvertrag der Anlage sowie den Anmeldepapieren an die deutsche Bundesnetzagentur und an den lokalen Netzbetreiber. Auf der Internetseite finden sich viele hilfreiche Erklärungen und Dokumente. Zwei Kurzvideos zeigen, was die Eigentümer alles ausfüllen müssen.

Auch Solarstromspeicher müssen registriert werden
Die Registrierung dauert rund 20 Minuten. „Wer den Eintrag nicht selbst machen möchte oder kann, darf bevollmächtigte Personen, Installateure, Dienstleister oder Personen aus der Familie beauftragen“, erläutert Pöter. Sofern die Eigentümer auch einen Solarstromspeicher betreiben, ist dieser ebenfalls zu melden. Für ihn ist eine separate Registrierung auf demselben Weg erforderlich. Beachtet werden sollte in allen Fällen: Aufgrund der ablaufenden Übergangsfrist zur erstmaligen Registrierung kommt es aktuell zu einer erhöhten Nachfrage. Daher kann es zu einer verzögerten Bearbeitung der Anträge kommen.

Marktstammdatenregister >>

Text: Solarcluster Baden-Württemberg

0 Kommentare

Kommentar hinzufügen

Partner

  • Agentur Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

Ist Ihr Unternehmen im Bereich erneuerbare Energien oder Energieeffizienz tätig? Dann senden sie ein e-Mail an info@ee-news.ch mit Name, Adresse, Tätigkeitsfeld und Mail, dann nehmen wir Sie gerne ins Firmenverzeichnis auf.

Top

Gelesen
|
Kommentiert