Marktforscher warnen vor einem Schaden in zweistelliger Milliardenhöhe und dem vorzeitigen Aus von bis zu einer halben Million Solarstromanlagen für den Fall, dass Nachbesserungen am EEG ausbleiben sollten. ©Bild: BSW-Solar

1500 Energieunternehmen fordern Nachbesserungen am EEG-Entwurf: Wir brauchen ein Solarbeschleunigungs- und kein Solarbehinderungsgesetz!

(BSW) In einem gemeinsamen offenen Brief haben über 1500 Unternehmerinnen und Unternehmer aus der Energiebranche und dem Handwerk Nachbesserungen am deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefordert. „Wir brauchen kein Solarbehinderungsgesetz, sondern ein Solarbeschleunigungsgesetz“, heisst es in dem gemeinsam an Spitzenpolitikerinnen und Spitzenpolitiker von Bund und Ländern gerichteten Schreiben. Das EEG gilt als eines der wichtigsten Klimaschutzgesetze und wird derzeit vom Deutschen Bundestag novelliert.


Die Unternehmerinnen und Unternehmer reagierten „bestürzt“ auf den vom deutschen Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Gesetzesentwurf, da dieser den Ausbau von Solardächern durch „zahlreiche neue Marktbarrieren“ bremse anstatt im klimapolitisch erforderlichen Umfang zu beschleunigen. Damit drohen eine Verfehlung der Klimaziele und eine „Stromerzeugungslücke im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Atom- und Kohleausstieg“.

Photovoltaik-Zubau von auf 10 GW im Jahr erhöhen
Die Unterzeichnenden folgten einem Aufruf des deutschen Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW) und fordern in ihrem Schreiben Korrekturen an dem Gesetzesentwurf insbesondere an fünf Punkten. Erstens müsse das Tempo des jährlichen Photovoltaik-Zubaus von derzeit 4-5 Gigawatt (GW) auf 10 GW im Jahr mehr als verdoppelt werden. Nur so lasse sich der wachsende Energiebedarf in Verbindung mit der zunehmenden Elektrifizierung von Mobilität und Wärme und dem Einstieg in die grüne Wasserstoffwirtschaft decken.

Zweitens fordern die Unterzeichnenden, auf Ausschreibungen bei der Vergabe von Marktprämien bis zu einer Solardach-Leistung von 1 Megawatt zu verzichten, da diese „das Energiewende-Engagement von Gewerbe, Dienstleistung und Handel erheblich einschränken“ würden. Drittens fordert der gemeinsame Unternehmer-Appell eine „Abschaffung der anteiligen EEG-Umlage auf solaren Eigenverbrauch und bei der Vor-Ort-Versorgung von Wohn- und Gewerbequartieren sowie bei ausgeförderten Solarstromanlagen.“ Damit solle geltendes EU-Recht umgesetzt werden.

Auf kostentreibende Anforderungen an Messung von PV-Kleinstanlagen verzichten
Die Bundesregierung solle viertens „auf kostentreibende und gänzlich unverhältnismässige neue Anforderungen an die Messung und Steuerbarkeit von PV-Kleinstanlagen“ verzichten. Diese seien überflüssig, da sie „weder die Netzstabilität, noch die Systemeffizienz erhöhen“. Schliesslich sollten fünftens Standortrestriktionen zur Errichtung ebenerdiger Solarparks gelockert und Hybridnutzungen z. B. von Landwirtschaft und Solarstromerzeugung erleichtert werden.

Marktforscher haben unterdessen vor einem Schaden in zweistelliger Milliardenhöhe und dem vorzeitigen Aus von bis zu einer halben Million Solarstromanlagen für den Fall gewarnt, dass diese Nachbesserungen ausbleiben sollten (siehe ee-news.ch vom 18.11.2020 >>).

Offener Brief an die Politik zum Entwurf des EEG 2021 >>

Text: Deutscher Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar)

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