Das Verbändebündnis fordert, selbst- oder vor Ort verbrauchter Solarstrom bis zu einer installierten Leistung von 30 kW nicht finanziell mit der EEG-Umlage zu belasten und auf neue Anforderungen zur Fernsteuerbarkeit zu verzichten.

Verbändeappell zum EEG 2021: Hürden für kleine Solaranlagen abbauen!

(BSW) Zahlreiche – teils neue – Marktbarrieren behindern in Deutschland die Errichtung und den Weiterbetrieb von Solarstromanlagen und damit den Klimaschutz. Ihre Beseitigung fordern nun 13 deutsche Bundesverbände aus dem Mittelstand, der Landwirtschaft, der Energie- und Immobilienwirtschaft, dem Handwerk sowie dem Umwelt- und Verbraucherschutz in einem gemeinsamen Appell an Spitzenpolitikerinnen und Spitzenpolitiker aus Bund und Ländern. Gemeinsam vertreten sie die Interessen von über fünf Millionen Mitgliedern. In dieser Woche verhandelt der Deutsche Bundestag über die Ausgestaltung eines der wichtigsten Klimaschutzgesetze, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).


Der vorliegende Gesetzesentwurf zum EEG 2021 sehe insbesondere für die Neuerrichtung und den Weiterbetrieb ausgeförderter kleinerer Solardächer neue Marktbarrieren vor, so die Kritik des Verbändebündnisses. Würden diese Hemmnisse nicht abgebaut, so werden diese „zur vorzeitigen Ausserbetriebnahme tausender Solarstromanlagen führen, die Energiewende in deutschen Innenstädten und den Umstieg auf die Elektromobilität erschweren“ (siehe ee-news.ch vom 19.11.2020 >>). Der aktuell vorliegende Gesetzentwurf zum EEG 2021 versäume es, bestehende Hürden für den solaren Eigenverbrauch, für solare Quartierskonzepte und für Mieterstromprojekte abzubauen. Der Gesetzesentwurf verstosse gleich mehrfach gegen die Erneuerbaren-Energien-Richtlinie der EU, deren Umsetzung in nationales Recht noch in dieser Legislaturperiode vorgeschrieben ist.

Keine EEG-Umlage für selbstverbrauchten Solarstrom
Selbst- oder vor Ort verbrauchter Solarstrom solle bis zu einer installierten Leistung von 30 Kilowatt nicht finanziell mit der EEG-Umlage belastet werden, so die übereinstimmende Forderung des Verbändebündnisses. Auf neue Anforderungen zur Fernsteuerbarkeit solle verzichtet werden. Diese würden „unverhältnismässige Betriebs- und Nachrüstkosten für die Anlagenbetreiber und eine Reduzierung des Photovoltaik-Zubaus“ verursachen. Die Notwendigkeit der Steuerbarkeit selbst kleinster Solarstromanlagen über ein intelligentes Messsystem existiere nicht.

Zu den Erstzeichnern des vom deutschen Bundesverband Solarwirtschaft initiierten Verbändeappells zählen der deutsche Bundesverband mittelständische Wirtschaft, der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband, der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, der Deutsche Naturschutzring, der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands, Haus & Grund Deutschland, Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker – Bundesverband, der Verband der Immobilienverwalter Deutschland, der Verbraucherzentrale Bundesverbands, der Zentrale Immobilien Ausschuss sowie der Zentralverband des Elektrohandwerks.

Verbändeappell >>

Text: Deutscher Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar)

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1 Kommentare

Christian Bläul

Danke für den aufschlussreichen Artikel!

Wurde die EEG-Novelle bereits vom Bundestag beschlossen?
Falls nein: Für wann ist die nächste Verhandlung im Bundestag geplant?

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