Unternehmen müssen bei der Umsetzung der kommunalen Beteiligung zahlreiche rechtliche Aspekte beachten. So darf die Vereinbarung z. B. erst nach Aufstellung des Bebauungsplans mit der Kommune geschlossen werden. Um diese und weitere rechtliche Fragen zu adressieren und die vertragliche Ausgestaltung zwischen Projektierer und Kommune zu unterstützen, hat der BSW von einer Berliner Anwaltskanzlei einen Mustervertrag und ein dazugehöriges Hinweispapier erstellen lassen. Das Arbeitspaket umfasst zudem eine Absichtserklärung, mit der sich Solarpark-Betreiber bereits frühzeitig dazu bereit erklären können, die gesetzlichen Möglichkeiten nach § 6 EEG anzuwenden.
Naturschutz-Standards
Neben der kommunalen Beteiligung ist eine weitere Massnahme zur Absicherung der hohen Akzeptanz von Solarparks in der Bevölkerung ihre Naturverträglichkeit. Hierzu hat der BSW gemeinsam mit dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) im Frühjahr gemeinsame Naturschutz-Standards für ebenerdig errichtete Solarparks entwickelt.
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