Die Schweiz ist auch bereit, Fragen im Zusammenhang mit der Regulierung des Genfersees zu erörtern. Die Schweizer Delegation wird vorschlagen, diesen technischen Aspekt in einem gesonderten Prozess zu behandeln.

Schweizerisch-französisches Abkommen über die Rhone: Soll neue Herausforderungen vor dem Hintergrund des Klimawandels identifizieren

(Bundesrat) Dank der bestehenden binationalen Gremien funktioniert die grenzüberschreitende Bewirtschaftung der Rhone gut. Die Schweiz ist indessen bereit, mit Frankreich über ein Rahmenabkommen zu verhandeln, welches die Gesamtsicht stärkt und ermöglicht, neue Herausforderungen zu identifizieren. Am 28. Oktober 2020 hat der Bundesrat das Verhandlungsmandat der Schweizer Delegation genehmigt. (Article en français >>)


An der schweizerisch-französischen Zusammenarbeit zur Bewirtschaftung der Rhone sind gegenwärtig mehr als 30 binationale Gremien beteiligt. Diese befassen sich mit verschiedenen Themen wie Stromproduktion, Niedrigwasser, Überschwemmungen, Trinkwasserversorgung, Geothermie, Sedimente und Abwasser. Eine Analyse der Gesamtheit der Prozesse hat gezeigt, dass die Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern gut funktioniert und die Anforderungen des Übereinkommens von Helsinki zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen erfüllt sind.

Neue Herausforderungen identifizieren
Aus Schweizer Sicht muss das Rahmenabkommen die Gesamtsicht über die verschiedenen Fragestellungen im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Bewirtschaftung der Rhone verbessern und es ermöglichen, neue Herausforderungen – namentlich vor dem Hintergrund des Klimawandels – zu identifizieren. Die Schweizer Delegation wird auf ein allgemeines Abkommen über die grenzüberschreitenden Gewässer der Rhone hinarbeiten, welches die bestehenden und zukünftigen Institutionen und Abkommen ergänzt und deren Zuständigkeiten und Tätigkeiten nicht beeinträchtigt. Zudem muss das Abkommen die Autonomie der Kantone bei der Wasserwirtschaft wahren. Die Schweiz ist auch bereit, Fragen im Zusammenhang mit der Regulierung des Genfersees zu erörtern. Die Schweizer Delegation wird vorschlagen, diesen technischen Aspekt in einem gesonderten Prozess zu behandeln.

Die Verhandlungen sollen noch im laufenden Jahr beginnen. Der Delegation unter der Leitung von Botschafter Franz Perrez, dem Chef der Abteilung Internationales des Bundesamtes für Umwelt BAFU, gehören Vertreterinnen und Vertreter des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA, des Bundesamtes für Energie BFE sowie der Anliegerkantone Genf, Waadt und Wallis an.

Übereinkommen von Helsinki über grenzüberschreitende Gewässer
Sowohl die Schweiz als auch Frankreich sind dem in Helsinki abgeschlossenen Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen (Wasserkonvention) beigetreten, welches von der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) ausgearbeitet wurde. Bei der Wasserkonvention handelt es sich um ein Rahmenübereinkommen, welches von den Vertragsparteien über bi- und multilaterale Abkommen sowie durch gemeinsame Gremien umgesetzt wird. Das Übereinkommen verpflichtet die Staaten, alle geeigneten Massnahmen zu ergreifen, um die Verschmutzung der Gewässer zu vermeiden, zu kontrollieren und zu verringern. Ausserdem müssen die Vertragsparteien sicherstellen, dass grenzüberschreitende Gewässer auf gerechte Weise und ökologisch verträglich genutzt werden und dabei die Wasserressourcen geschützt werden.

Text: Der Bundesrat

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