Das Bundesamt muss sich nochmals mit zwei von den KWO vorgelegten Berechnungsvarianten auseinandersetzen und anhand der tatsächlichen Gegebenheiten die Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens berechnen. Bild: A. Niederhäusern

Bundesgericht: Staumauer Spitallamm - Etappensieg für Kraftwerke Oberhasli, BFE muss noch einmal über die Bücher

(SDA) Der Investitionsbeitrag des Bundes für die Erneuerung der Spitallamm-Staumauer am Grimselsee BE ist noch nicht vom Tisch. Das Bundesgericht hat einen negativen Entscheid der Vorinstanz aufgehoben. Nun geht das Geschäft zur Neubeurteilung zurück ans Bundesamt für Energie.


Das Bundesgericht hat in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben. Dieses stützte die Sicht des Bundesamts für Energie (BFE), wonach die Kraftwerke Oberhasli (KWO) keinen Anspruch auf einen Investitionsbeitrag hätten.

Das Bundesgericht führt in seinen Erwägungen aus, der Gesetzgeber verfolge mit dem Energiegesetz das Ziel, Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien zu erhalten. Deshalb seien Investitionsbeiträge des Bundes möglich, wenn Projekte von einer gewissen Grösse nicht amortisiert werden könnten.

Zeitliche Steuerung der Stromproduktion
Mit der Erneuerung der Staumauer Spitallamm wollten die KWO den Verlust eines Teils der Energiegewinnung verhindern und insbesondere die zeitliche Steuerung der Stromproduktion, um in Spitzenzeiten und im Winter ausreichend Strom produzieren zu können.

Gesetzesziel verfehlt
Das BFE und das Bundesverwaltungsgericht hätten die Verordnung zum Energiegesetz buchstabengetreu ausgelegt, was zu einer Ablehnung des Investitionsbetrags geführt habe. Dieses Ergebnis widerspricht gemäss Bundesgericht jedoch diametral dem Ziel des Gesetzes.

Das Bundesamt muss sich deshalb nochmals mit zwei von den KWO vorgelegten Berechnungsvarianten auseinandersetzen und anhand der tatsächlichen Gegebenheiten die Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens berechnen. Darauf basierend sei dann über eine allfällige Berechtigung für einen Bundesbeitrag zu entscheiden, hält das Bundesgericht fest.

Wegen eines Risses in der Staumauer wollen die KWO unmittelbar vor der bestehenden Mauer auf der Talseite eine neue Mauer bauen. Wird die bestehende Staumauer nicht ersetzt, ist ein Weiterbetrieb möglich - allerdings müsste der Seespiegel abgesenkt werden.

Für die Erneuerung der Staumauer stellten die KWO ein Gesuch für einen Investitionsbeitrag in der Höhe von 22.5 Millionen Franken. Dies entspricht 20 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten. (Urteil 2C_409/2020 vom 24.3.2021)

©Text: Keystone-SDA

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