Im Rat obsiegte die Minderheit der Kommission. Deren Vertreter argumentierten, es gehe nicht an, wichtige Massnahmen aus dem CO2-Gesetz - über das die Räte noch beraten - schon vorwegzunehmen. Bild: T. Rütti

Ständerat: Gegen "Klimagesetz light" als Übergangslösung

(SDA) Der Ständerat will nicht sicherstellen, dass die Schweiz beim CO2-Ausstoss auf dem Absenkpfad bleibt, wenn das revidierte CO2-Gesetz verzögert in Kraft tritt. Er hat Vorschläge seiner Kommission für ein "Klimagesetz light" als Übergangslösung am 2. Dezember 2019 abgelehnt.


Mit 28 zu 13 Stimmen sprach sich der Rat dagegen aus, die heutigen Klimainstrumente so zu verlängern und so zu verstärken, dass die Schweiz den eingeschlagenen Weg fortsetzt. Er reduzierte die Vorlage auf den Punkt, um den es ursprünglich ging: Steuererleichterungen für umweltschonende Treibstoffe, die seit Juli 2008 gewährt werden.

Die Förderung läuft Ende Juni 2020 aus. Zwar soll sie in anderer Form weitergeführt werden. Das totalrevidierte CO2-Gesetz - über das im Parlament noch debattiert wird - tritt aber voraussichtlich nicht rechtzeitig in Kraft.

Verlängerung bis Ende 2023
Wie der Nationalrat hat sich der Ständerat deshalb dafür ausgesprochen, die geltenden Regeln zu verlängern: Auf Erdgas, Flüssiggas und biogenen Treibstoffen sollen weiterhin Steuererleichterungen gewährt werden.

Der Ständerat will aber die Steuererleichterungen nicht nur bis Ende 2021, sondern bis Ende 2023 verlängern. Damit blieben dem Parlament und der Branche genügend Zeit für die neue Regelung, hiess es im Rat. Die Vorlage geht mit dieser Differenz zurück an den Nationalrat.

Stärkere Reduktion der Emissionen
Die Ständeratskommission hatte sich dafür ausgesprochen, aus der Vorlage ein umfassendes Übergangsgesetz zu machen - mit einer Verschärfung bestehender Massnahmen.

Damit wollte sie sicherstellen, dass die Schweiz auch dann auf dem Absenkpfad bleibt, wenn sich die Beratungen zum totalrevidierten CO2-Gesetz verzögern. Weil der Nationalrat das Gesetz vor einem Jahr abgelehnt hat, haben sie sich bereits verzögert. Die Übergangslösung sollte so lange gelten, bis das neue CO2-Gesetz in Kraft tritt.

"Nicht fair"
Im Rat obsiegte aber die Minderheit der Kommission. Deren Vertreter argumentierten, es gehe nicht an, wichtige Massnahmen aus dem CO2-Gesetz - über das die Räte noch beraten - schon vorwegzunehmen.

Ruedi Noser (FDP/ZH) betonte, dass er in der Herbstsession für ein griffiges CO2-Gesetz gestimmt habe. Er sei auch überzeugt, dass man die Bevölkerung dafür gewinnen könne. Aber dann müsse man hinstehen - und nicht Regeln durch die Hintertüre einführen. Die Gegner würden so gewissermassen gezwungen, zwei Referenden zu ergreifen. "Das ist doch nicht fair", sagte Noser und fragte: "Ist das Ihre Auffassung von Demokratie?"

Für Randregionen nicht tragbar
Daneben führten die Gegner den mit einer der Massnahmen verbundenen höheren Benzinpreis ins Feld. Für die aufs Auto angewiesene ländliche Bevölkerung sei die Erhöhung nicht tragbar, sagte etwa Beat Rieder (CVP/VS).

Der Bundesrat stellte sich auf die Seite der Befürworter. Umweltministerin Simonetta Sommaruga argumentierte, eine Fortsetzung und Verstärkung der Klimainstrumente sei nötig für eine kohärente Klimapolitik. Sie warnte vor einer "Stop-and-go"-Politik, die auch für die Wirtschaft schlecht wäre. Das Verminderungsziel etwa müsse angepasst werden, da alle Instrumente darauf bezogen seien.

3 Prozent pro Jahr
Konkret wollte die Kommissionsmehrheit, dass die Emissionen ab 2021 jährlich um 3 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden, damit die Schweiz bis 2030 ihr 50-Prozent-Reduktionsziel gemäss dem Pariser Klimaabkommen erreichen kann. 1,25 Prozent sollten durch Massnahmen im Ausland vermindert werden können.

Ebenfalls um jährlich 3 Prozent sollten die Emissionen von Fahrzeugen verringert werden. Damit dies gelingt, sollten die Importeure fossiler Treibstoffe ihre Emissionen gemäss einem jährlich um 5 Prozent steigenden Höchstsatz kompensieren müssen.

Benzin teurer
Das würde sich auf den Preis von Benzin und Diesel niederschlagen. Der zulässige Aufschlag auf die Treibstoffpreise würde sich pro Jahr um einen Rappen erhöhen, bis ein Maximum von 10 Rappen erreicht ist. Schliesslich sollte der Maximalsatz für die CO2-Abgabe auf Brennstoffe pro Jahr um 10 Franken pro Tonne CO2 erhöht werden können.

Diese Massnahmen werden nun nicht im Übergangsgesetz verankert. Anders als der Nationalrat hat der Ständerat indes dem totalrevidierten CO2-Gesetz, das solche Massnahmen enthält, bereits zugestimmt. Er habe in der Herbstsession ein Gesetz verabschiedet, das sich sehen lassen könne, sagte Sommaruga. Für das Ziel einer klimaneutralen Schweiz bis 2050 reiche es allerdings nicht. Ihr Departement werde kommendes Jahr aufzeigen, wie das Ziel erreicht werden solle.

©Text: Keystone SDA

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1 Kommentare

Erich

Schade. Es scheint, dass der Ständerat auch in der neuen Zusammensetzung die Dringlichkeit von griffigen Massnahmen zum Klimaschutz nicht erkannt hat. Wenn nicht jetzt, wann dann?

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