Links: Der Park mit 4 geplanten Anlagen bei Abgabe zur ersten Vorprüfung 2020; Rechts: Aktuelle Anlagenpositionen bei der Eingabe zur abschliessenden Vorprüfung. Die Anlagenstandorte sind als blaue Punkte eingezeichnet. Bild: Windpark Lindenberg AG

Windpark Lindenberg: Überarbeitetes Parklayout und verfeinerte Planung

(PM) Die Windpark Lindenberg AG hat das Winparkprojekt technisch angepasst, um die Rückmeldungen der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege und der Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission von Februar 2021 Rechnung zu tragen. Zudem konnten die konkreten Ausgleichs- und Aufwertungsmassnahmen festgelegt und vertraglich gesichert werden.


Im Februar 2021 erhielt die Windpark Lindenberg AG Rückmeldungen zur ersten Vorprüfung ihres Windparkprojektes durch die Kantone Aargau und Luzern. Die Fachstellen empfahlen insbesondere zwei Abklärungen: Aufgrund der Nähe der südlichen Anlagen zum Schloss Horben und der Kapelle St. Wendelin sollte ein Gutachten der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD) eingeholt werden. Weiter sollte sich die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) zum in der Nähe des Planungsperimeters liegenden Hochmoor Ballmoos Lieli äussern. Schliesslich wünschte sich der Kanton Luzern, auf dessen Boden das Hochmoor liegt, eine Pufferzone von 500 m zur nächsten Windenergieanlage.

Rückmeldungen der EKD und der ENHK
Im Juli 2021 meldete die ENHK zügig zurück, dass der auf dem Lindenberg geplante Windpark keine ihrer Bundesinteressen betreffen würde und die Kommission somit keinen Grund für eine Stellungnahme sähe.

Ein Jahr später, im Juni 2022, erhielt die Windpark Lindenberg AG auch die Rückmeldung der EKD. Diese empfahl aus denkmalpflegerischen Gründen auf die südlichste Anlage zu verzichten und die zweite im südlichen Perimeter befindende Anlage in den nördlichen Perimeter zu verschieben.

Neues Parklayout
Dass eine Verschiebung der südlichsten Windenergieanlage Richtung Norden, wie dies die EKD nahelegt, aufgrund technischer Gegebenheiten nicht möglich ist, weiss die WPL seit 2020. Sie hat deshalb mit dem Einverständnis des Vorstands der Alpgenossenschaft für die erste Vorprüfung den weiter südlich liegenden Standort in der Nähe des Restaurants beim Horben geplant. Unter dem Vorbehalt allerdings, dass die Genossenschafter nochmals über einen Vertrag für den neuen Standort abstimmen können. Leider hat die Alpgenossenschaft im Herbst vor einem Jahr die Planung und zugehörige Vereinbarung an diesem Standort abgelehnt. Sie äusserte Bedenken, dass die WINDENERGIEANLAGE zu nahe beim Restaurant zu stehen käme. Zugleich hielt sie fest, dass sie sich mit ihrem Entscheid nicht generell gegen einen Windpark auf dem Lindenberg stelle. Die Windpark Lindenberg AG beschloss in der Folge auf die südlichste Windenergieanlage zu verzichten und mit drei Turbinen weiter zu planen.

Obwohl aktuell um das Ballmoos weder auf der Luzerner noch der Aargauer Seite raumplanerisch eine Störungspufferzone festgelegt ist, bemüht sich die Windpark Lindenberg AG die Windenergieanlage 3 so weit wie möglich vom Rand des Ballmooses zu entfernen. Der neue Standort liegt nun in einem Abstand von 240 m zum Ballmoos. Aufgrund von stark frequentierten Wegen, der Langlaufloipen und des Jägerhauses konnte nicht weiter nach Nordosten ausgewichen werden.

5.5 MW pro Maschine
Der in der ersten Vorprüfung eingesetzte Windkraftanlagentyp GE 5.3-158 wurde in der Zwischenzeit technisch verbessert. Er weist neu eine leicht erhöhte Leistung von 5.5 MW pro Maschine auf und verfügt über einteilige Blätter. Die Transportfähigkeit dieser Blätter wurde durch Fachfirmen vor Ort abgeklärt und konnte bestätigt werden. In der abschliessenden Vorprüfung wird neu dieser Maschinentyp eingesetzt (GE 5.5-158). Äusserlich unterscheidet er sich nicht von der Vorgängermaschine und die Dimensionen der Anlagen bleiben unverändert.

Nettostromproduktion von jährlich 25 GWh
Die drei Anlagen werden eine jährliche Bruttoenergieerzeugung von 34 GWh aufweisen. Nach Abzug aller Abschaltmassnahmen (wie bspw. dem weiter unten erwähnten Abschaltplan zum Fledermausschutz) und eines zusätzlichen Sicherheitsabschlages resultiert eine jährliche Nettostromproduktion von 25 GWh. Dies entspricht einem Stromverbrauch von rund 5600 Haushaltungen (ElCom-Profil H4). Wie die Windmessungen zeigten, wird der Windpark 2/3 dieser Strommenge in der kritischen Jahreszeit des Winters produzieren und so einen Beitrag zur Energieunabhängigkeit unseres Landes leisten.

Ausgleichsmassnahmen und Begleitprojekte
Wie bei allen grossen Bauprojekten gelten auch für Windparks hohe Anforderungen an die Umweltverträglichkeit. Alle relevanten Umweltauswirkungen müssen geprüft und Massnahmen, wo nötig, abgeleitet werden. Die Fachstellen der Kantone überprüfen die von Experten erarbeiteten Dossiers und stellen ggf. weitergehende Forderungen.

Dieses Vorgehen lässt sich anhand des Fledermausschutzes zeigen. Es gilt die Regel: vermeiden, vermindern, ausgleichen. Beim Windpark Lindenberg ist für die ersten beiden Punkte ein umfassendes Abschaltregime geplant. Dazu wurde die Fledermausaktivität über ein Jahr gemessen und ausgewertet. Die vorhandenen Arten, aber auch ihre Flughöhe und Flugzeiten in Abhängigkeit der Umweltparameter (Temperatur, Windgeschwindigkeit, Tageszeit) sind deshalb bekannt. Während die Fledermäuse aktiv sind, werden die Anlagen gemäss dem erstellten Abschaltplan heruntergefahren.

Die Fachstellen der Kantone haben diesen Abschaltplan genehmigt. Zusätzlich zum Abschaltplan müssen per Gesetz aber noch Ausgleichsflächen ausserhalb des Windparks erstellt werden, die den Fledermäusen gute Bedingungen bieten, um ihre Population zu vergrössern. Hierzu wurde im vergangenen Jahr intensiv nach Massnahmen gesucht und dazu Verträge mit Grundeigentümern abgeschlossen. Einerseits werden auf mehreren Waldparzellen gestufte Waldränder geschaffen. Dazu wird der Waldrand gemäss der Abbildung 3 zurückgeschnitten, damit er für Fledermäuse optimale Lebensbedingungen aufweist. Auch die Pflege und der Unterhalt dieser Massnahmen ist vertraglich vereinbart und erfolgt durch lokale Fachleute oder die Waldbesitzer selbst.

Text: Windpark Lindenberg AG

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2 Kommentare

Redaktion

Lieber Peter Egli, seltsam, dass Sie netto über 25 Mio. kWh als "bringen tut das gar nichts" einstufen. Das entspricht dem Haushaltstromverbrauch von über 22'000 Personen! Strom, der in der Schweiz produziert wird, 2/3 davon im Winter, wenn wir Nettoimporteure sind...

Peter Egli

Liebe Leute
Also diese gigantischen 3 Windräder erzeugen gerade so den Strom für die Haushalte von Sins und Muri - ohne Industrie und Gewerbe und sofern es denn Wind hat. Ihre Bemühungen in Ehren und es ist sicher gut und lieb gemeint, was Sie da anstreben aber bringen tut das gar nichts. Liebe Grüsse Peter Egli

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