Zu beachten ist, dass die Investitionsbeiträge nur einen Teil der Kapitalkosten abdecken, nicht aber die Brennstoffkosten, die bei WKK-Anlagen im Vergleich zu erneuerbaren Stromproduktionsanlagen sehr hoch sind. Bild: T. Rütti

Bundesrat: WKK-Anlagen sind nicht geeignet als Reservekraftwerke für die Deckung von Stromspitzenlasten im Winter

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Dezember 2022 den Bericht «Zukunftsstrategie für die Wärme-Kraft-Koppelung (WKK)» verabschiedet. Dieser kommt zum Schluss, dass WKK-Anlagen einen Beitrag zur Sicherstellung der Stromversorgung im Winterhalbjahr leisten können, da sie quasi Bandstrom liefern und damit die Stromproduktion aus der Speicherwasserkraft entlasten. Aus energetischer und wirtschaftlicher Sicht ineffizient sei aber, WKK-Anlagen nur wenige Stunden zur Deckung von Stromspitzenlasten im Winter einzusetzen, ohne die Abwärme vollständig zu nutzen. Eine Förderung von wärmegeführten, mit erneuerbaren Energien betriebenen WKK-Anlagen könnte über jährliche Ausschreibungen erfolgen, deren genaue Ausgestaltung und Finanzierung noch geklärt werden müssten. (Texte en français >>)


Wärmegeführte, mit erneuerbaren oder klimaneutralen Brennstoffen betriebene WKK-Anlagen können einen ergänzenden Beitrag zur Sicherstellung der Stromversorgung im Winter leisten. Sie können Spitzenlastkessel in Wärmenetzen ergänzen oder ersetzen und so die Spitzen der Wärmenachfrage decken. Sind die WKK-Anlagen in ein Wärmesystem mit Umweltwärme als Primärenergiequelle eingebunden, können sie an kalten Wintertagen zudem die Stromnachfrage reduzieren, indem es weniger Strom für die Wärmepumpen braucht. Zu diesem Schluss kommt der heute verabschiedete Bericht, mit dem der Bundesrat das Postulat 20.3000 der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats erfüllt.

Ineffizient und teuer
Wie im Bericht weiter dargelegt wird, ist es allerdings nicht zielführend, WKK-Anlagen als Reservekraftwerke ausschliesslich für die Deckung von Stromspitzenlasten im Winter einzusetzen. Die gleichzeitig erzeugte Wärme könnte so nur teilweise genutzt werden. Das ist ineffizient und teuer, weil diese Anlagen aus klimapolitischen Gründen zwingend mit erneuerbaren oder klimaneutralen Brennstoffen betrieben werden müssten. Bestehende Anlagen können sich aber an den Ausschreibungen für Systemdienstleistungen von Swissgrid beteiligen.

Investitionsbeiträgen von maximal 60%?
In Erfüllung des Postulats skizziert der Bericht zudem, wie WKK-Anlagen gefördert werden könnten. Dies könnte mit Investitionsbeiträgen von maximal 60% der anrechenbaren Investitionskosten erfolgen. Für einen Zubau von maximal 50 MW elektrischer Leistung pro Jahr bräuchte es nach ersten groben Schätzungen eine Fördersumme von jährlich rund 50 bis 100 Millionen Franken. Das ergibt über eine Laufzeit des Förderprogramms von 10 Jahren (2025-2035) eine Gesamtsumme von rund 500 bis 1000 Millionen Franken. Zu beachten ist, dass die Investitionsbeiträge nur einen Teil der Kapitalkosten abdecken, nicht aber die Brennstoffkosten, die bei WKK-Anlagen im Vergleich zu erneuerbaren Stromproduktionsanlagen wie Wasserkraft, Solar- oder Windenergie sehr hoch sind. Von einer möglichen Förderung ausgeschlossen wären Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) und Abwasserreinigungsanlagen (ARA). Diese sind bereits heute wirtschaftlich und benötigen deshalb keine finanzielle Unterstützung.

Die detaillierte Ausgestaltung und auch die Finanzierung dieses möglichen Fördermodells müsste für eine tatsächliche Umsetzung noch vertieft geklärt werden.

In den Beratungen zum revidierten CO2-Gesetz, das 2021 von der Stimmbevölkerung abgelehnt wurde, hatte das Parlament auf weitere Massnahmen zur Förderung der WKK verzichtet. In der Debatte zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien hat der Ständerat im September 2022 eine Förderung von teilweise fossil betriebenen WKK-Anlagen abgelehnt.

Text: Der Bundesrat

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