Die Ausschreibungen finden nach dem ‚zentralen Modell‘ statt: Neben der Förderung und der Netzanbindungskapazität wird das Recht ausgeschrieben, beim BSH die Planfeststellung für die Bebauung der Flächen mit einem Offshore-Windpark zu beantragen.

Deutsche Bundesnetzagentur: Startet Ausschreibungen für Offshore-Windenergie in Nord- und Ostsee

(PM) Die deutsche Bundesnetzagentur hat drei Flächen in Nord- und Ostsee für Windenergieanlagen auf See zur Ausschreibung gestellt. Neben der Förderung und der Netzanbindungskapazität umfasst die Ausschreibung auch das Recht, beim deutschen Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die Planfeststellung zu beantragen. Bis 2025 will die Bundesnetzagentur insgesamt knapp 9.7 GW für die Offshore-Windenergie ausschreiben. Damit soll das Ausbauziel der Offshore-Windenergie von 20 GW bis 2030 erreicht werden.


Einen Zuschlag erhält jeweils der Bieter, der den geringsten Förderbedarf für einen Windpark auf der Fläche anmeldet. Für zwei der drei Flächen bestehen allerdings gesetzliche Eintrittsrechte der Unternehmen, die dort ursprünglich einmal Offshore-Windparks geplant hatten. Das Ausschreibungsvolumen beträgt insgesamt 958 Megawatt, davon 658 MW in der Nordsee und 300 MW in der Ostsee. Der Höchstwert für Gebote beträgt 7.3 ct/kWh. Die Fertigstellung der Windparks ist für das Jahr 2026 geplant.

Ausschreibungen nach dem zentralen Modell
Nach den beiden Ausschreibungen in den Jahren 2017 und 2018 finden nun erstmals Ausschreibungen nach dem ‚zentralen Modell‘ statt. Das heisst, es werden nicht nur die Förderung und die Netzanbindungskapazität ausgeschrieben, sondern zugleich auch das Recht, beim zuständigen Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die Planfeststellung für die Bebauung der Flächen mit einem Offshore-Windpark zu beantragen.

Grundlage der Ausschreibungen ist die förmliche Eignungsfeststellung der drei Flächen. Diese ist das Ergebnis umfassender Voruntersuchungen, die das BSH im Auftrag der deutschen Bundesnetzagentur durchgeführt hat. Das BSH untersuchte die Meeresumwelt, den Baugrund und die wind- und ozeanographischen Verhältnisse für die Flächen. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden auf der Internetseite des BSH veröffentlicht. Die Kosten der Voruntersuchung sollen nach dem Zuschlag auf die erfolgreichen Bieter umgelegt werden.

Gebote bis zum 1. September 2021
Die Gebote sind bis zum 1. September 2021 an die deutsche Bundesnetzagentur in Bonn zu richten. Nach der Prüfung der Gebote und Durchführung des Zuschlagsverfahrens werden die Bieter über die Entscheidung informiert. Darüber hinaus werden die Ausschreibungsergebnisse im Internet bekannt gegeben.

Weitere Informationen zur Ausschreibung für Offshore-Windenergieanlagen >>

Text: Deutsche Bundesnetzagentur (Bnetza)

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