Der Entscheid des Bundesgerichts von Ende März wurde anfangs Mai kommuniziert. Wie es genau weitergeht, ist im Moment nicht klar – der Ball liegt aktuell beim Kanton Zug, welcher das Verfahren abschliessen muss. Es muss daher damit gerechnet werden, dass schweizweit in laufenden Bewilli-gungsverfahren bei Projekten mit ehehaften Wasserrechten Verzögerungen entstehen.
Bundesgerichtsurteil vom 29. März 2019 >>
©Text: Newsletter Kleinwasserkraftwerke (KWK), Programm Kleinwasserkraft, Quelle: Newsletter 38
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