Die Kommission unterstützt die Vorschläge des Bundesrats, nur im Bereich Wald beantragt sie mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine Aufstockung um 100 Mio. Franken. Bild: T. Rütti

UREK-S: Anpassung der Schweizer Wälder an den Klimawandel

(UREK-S) Die Umweltkommission des Ständerates spricht sich einstimmig dafür aus, in den Jahren 2025-2028 die Massnahmen der Kantone im Bereich Umwelt mit 2.307 Mia. Franken zu unterstützen. Darin enthalten sind zusätzliche Mittel zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel in der Höhe von 100 Mio. Franken. (Texte en français >>)


Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie hat den Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite im Umweltbereich 2025-2028 (23.081) einstimmig angenommen. Mit den Mitteln werden in dieser Periode Massnahmen der Kantone in den Bereichen Hochwasserschutz, Abwasserreinigung, Wald, Natur und Landschaft, Schutz vor Naturgefahren, Revitalisierung von Gewässern, Lärmschutz, Wildtiere und Jagd sowie Restwassersanierung unterstützt. Der Bundesrat beantragt dafür insgesamt 2.207 Mia. Franken. Die Kommission unterstützt diese Vorschläge, nur im Bereich Wald beantragt sie mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine Aufstockung um 100 Mio. Franken.

Kontinuität schaffen
Diese Mittel sollen zur Finanzierung von Massnahmen zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel dienen. Diese Massnahmen wurden in Umsetzung der Motion 20.3745 für die Periode 2020-2024 befristet eingeführt. Hier möchte die Kommission nun Kontinuität schaffen und die Finanzierung in der nächsten Periode 2025-2028 fortsetzen. Eine Minderheit lehnt diese Aufstockung aus finanzpolitischen Gründen ab.

Kein Geld für Revitalisierung Gewässer
Eine weitere Minderheit verlangt, für die Revitalisierung von Gewässern zusätzliche Mittel in der Höhe von 40 Mio. Franken zur Verfügung zu stellen. Die Kommission hat dies mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Unterstützung des Forschungsförderinstruments Sweeter
Die Kommission hat den Entwurf des Bundesbeschlusses über einen Verpflichtungskredit für das Forschungsförderungsinstrument Sweeter (SWiss research for the EnErgy Transition and Emissions Reduction [24.028]) beraten. Der Entwurf sieht einen Verpflichtungskredit über 106,8 Millionen Franken für 2025 bis 2036 vor, mit dem das Forschungsförderinstrument Sweet weiterentwickelt werden soll, indem durch die Schaffung von Konsortien aus Wissenschaft, Privatwirtschaft und öffentlicher Hand die angewandte Energieforschung gefördert wird. Die Kommission kann die Argumentation des Bundesrates nachvollziehen und beantragt mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Vorlage vollständig anzunehmen. Die Minderheit spricht sich dafür aus, den Umfang des Programms zu reduzieren, und beantragt deshalb, den Kredit um 53,4 Millionen Franken zu kürzen sowie das Ende des Programms bereits auf 2032 festzulegen.

Ein Nein für parlamentarischen Initiative 21.487
Im Weiteren beantragt die Kommission mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative 21.487 keine Folge zu geben. Sie erachtet die Bestimmungen des neuen Bundesgesetzes für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Gegenstand der Volksabstimmung vom 9. Juni 2024) als ausreichend, um die Weiterentwicklung der Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen, die sich in Schutzzonen befinden, sicherzustellen.

Text: Parlamentsdienste

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