Versäumen Sie es, per 1. Januar 2020 einen Vertrag mit einem Direktvermarkter abzuschliessen, entgehen Ihnen für den Zeitraum bis Sie einen Käufer für Ihren Strom finden, die Erlöse aus dem Stromverkauf.

BFE: Ab 2020 müssen KEV-Anlagebetreiber in die Direktvermarktung wechseln!

(BFE) Ab dem 1.1.2020 gilt es ernst und viele KEV-Anlagenbetreiber müssen in die Direktvermarktung wechseln. Hat ein Anlagenbetreiber bis dahin keinen Direktvermarkter gefunden, erhält er ab dem 1.1.2020 nur noch die Einspeiseprämie ausbezahlt. Die Einnahmen aus dem Marktpreis entgehen ihm somit. (Texte en français >>)


Mit Inkrafttreten des totalrevidierten Energiegesetzes und der entsprechenden Verordnungen wurde 2018 die bisherige KEV in ein Einspeisevergütungssystem mit Direktvermarktung umgestaltet. Spätestens ab dem 1. Januar 2020 müssen folgende Anlagenbetreiber ihren Strom selber vermarkten (Direktvermarktung):

  • Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von 100 kW oder mehr, die ab dem 1. Januar 2018 in das Einspeisevergütungssystem aufgenommen wurden.

  • Betreiber von Anlagen, die Ende 2017 bereits eine Einspeisevergütung nach bisherigem Recht erhielten, sofern ihre Anlage eine Leistung von 500 kW oder mehr aufweist.

Was müssen betroffene Produzenten unternehmen?
Sie suchen sich einen Direktvermarkter Ihrer Wahl, der Ihnen den Strom zu den attraktivsten Konditionen abnimmt. Eine nicht abschliessende Übersicht einiger Direktvermarkter finden Sie hier: www.pronovo.ch/de/foerdermittel/evs/direktvermarktung/

Wichtig ist, dass Sie sich rechtzeitig einen Direktvermarkter suchen. Versäumen Sie es, per 1. Januar 2020 einen Vertrag mit einem Direktvermarkter abzuschliessen, der Ihren Strom abnimmt und Ihnen dafür einen Kaufpreis bezahlt, entgehen Ihnen für den Zeitraum bis Sie einen Käufer für Ihren Strom finden, die Erlöse aus dem Stromverkauf.

Nach dem Wechsel in die Direktvermarktung erhalten Sie von der Pronovo AG eine Einspeiseprämie und ein Bewirtschaftungsentgelt. Die Einspeiseprämie ergibt sich aus dem Vergütungstarif Ihrer Anlage abzüglich eines Referenzmarktpreises, unabhängig von Ihrem Erlös aus dem Stromverkauf. Mit ihr wird der ökologische Mehrwert des Stroms abgegolten, weshalb weiterhin keine Herkunftsnachweise für den Verkauf zur Verfügung stehen. Das Bewirtschaftungsentgelt erhalten Sie als Ausgleich für die Vermarktungskosten.

Sollten Sie bereits vor dem 1. Januar 2020 in die Direktvermarktung wechseln, lassen Sie der Pronovo AG bitte eine entsprechende Mitteilung zukommen.

Weitere Informationen zur Direktvermarktung finden Sie im Faktenblatt des Bundesamtes für Energie.

Text: Bundesamt für Energie

0 Kommentare

Kommentar hinzufügen

Top

Gelesen
|
Kommentiert