Im Windpark in Dithmarschen werden grade die ersten Bauelemente dieser Neuerung installiert. Danach geht sie unmittelbar in die Anerkennungsphase durch die deutsche Flugsicherung DFS über.
Abschluss eines Bereitstellungsvertrags möglich
Neu besteht auch die Möglichkeit, einen Bereitstellungsvertrag mit Parasol abzuschliessen. Bei diesem Modell bleibt Parasol der Eigentümer und stellt den Errichter und den Betreiber des BNK-Systems dar. Auch der Aufwand für die Service- und Wartungsarbeiten liegt dann komplett bei Parasol. Die Betreiber von Windenergieanlagen haben dadurch die Möglichkeit, die Verantwortung für den Erhalt und Betrieb des Passiv-Radar-Systems vollständig an Parasol abzugeben. Ausserdem müssen sie das System nicht käuflich erwerben. Einmalige Errichtungskosten sowie eine jährliche Bereitstellungsgebühr bilden die finanzielle Grundlage, die entsprechend abhängig ist von der Anzahl der überwachten Windenergieanlagen. Das System von Parasol kann sofort eingesetzt werden, da es als Passiv-Radar-System keine Frequenzzuteilung benötigt und zudem keine zusätzlichen Emissionen erzeugt.
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Text: ee-news.ch, Quelle: Parasol GmbH & Co. KG
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