Das UVEK versucht hier eine de facto Laufzeitverlängerung am Gesetz vorbeizuschmuggeln und bringt so die Anwohnerinnen und Anwohner aus Deutschland und der Schweiz um ihre Mitspracherechte. Bild: ZVG

AKW-Langzeitbetrieb: Ohne Umweltschutzprüfung und Mitsprache? Völkerrechtswidriges Verhalten der Schweiz

(SES) Bevor das AKW Leibstadt dieses Jahr in den Langzeitbetrieb geht, verlangen Anwohner:innen jetzt eine internationale Umweltprüfung – und bestehen dabei auf ihr demokratisches Mitspracherecht. Dazu haben sie, gestützt auf internationales Umweltrecht, am 28.2.24 beim UVEK ein Gesuch eingereicht. Die Schweizer Energie-Stiftung SES, Greenpeace Schweiz und der trinationale Atomschutzverband TRAS unterstützen die Anwohner:innen in ihrem Anliegen.


Die Schweiz hat sich unter den Aarhus- und ESPOO-Konventionen dazu verpflichtet, nachteilige und grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen zu überwachen und zu verhindern. Dieses Jahr wird das Kernkraftwerk Leibstadt in den Langzeitbetrieb (40+ Jahre) übergehen. Die Schweiz betreibt damit den ältesten AKW-Park der Welt. Dieser stellt ein unvermeidliches Restrisiko für katastrophale Unfälle mit riesigem Schadenspotenzial dar. 15 Anwohner: innen aus Deutschland und der Schweiz fordern darum jetzt ein, wozu sich die Schweiz verpflichtet hat: eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), und damit die Konsultation der betroffenen Bevölkerung.

Die Ausrede des Bundes
Während Vertragsparteien wie Belgien etwa mit grossem Aufwand die Umweltfolgen ihres Atomparks prüften, stellt sich der Bundesrat in einer Stellungnahme vom 26.05.2021 auf den Standpunkt, dass diese Anforderungen für Schweizer AKW nicht gelten. Da es für Schweizer AKW keine Laufzeitbeschränkungen gebe, könne von einer Laufzeitverlängerung keine Rede sein. Das entspricht aber ganz klar nicht dem Sinn der Konventionen, die auch bei einer de facto Verlängerung nach 40 Jahren eine UVP verlangen.

Anwohnende bestehen auf ihr Mitspracherecht
Das UVEK muss das Gesuch nun prüfen. Die Anwohnerinnen und Anwohner zweifeln am Willen des UVEK: «Die Schweiz hat sich ja eigentlich zu dieser Sache verpflichtet. Dass man bis jetzt einfach stillgesessen ist und es uns Anwohnerinnen und Anwohnern überlässt, unsere Rechte einzufordern ist nicht gerade ermutigend», sagt stellvertretend eine der Anwohnerinnen. Unterstützung erhalten die Anwohnerinnen und Anwohner von der Schweizerischen Energie-Stiftung SES, dem Trinationalen Atomschutzverband TRAS und Greenpeace Schweiz. Stephanie Eger, Fachbereichsverantwortliche Atom der SES erklärt: «Das UVEK versucht hier eine de facto Laufzeitverlängerung am Gesetz vorbeizuschmuggeln und bringt so die Anwohnerinnen und Anwohner aus Deutschland und der Schweiz um ihre Mitspracherechte. Ein solches Aushebeln von demokratische Rechten ist sehr unschweizerisch, weshalb wir uns entschieden haben, die Anwohnerinnen und Anwohner zu unterstützen.»

Text: Schweizerische Energie-Stiftung SES

0 Kommentare

Kommentar hinzufügen

Top

Gelesen
|
Kommentiert