„Auf jedem Stromprodukt steht heute ein grosser Anteil Ökostrom. In den meisten Fällen ist aber viel weniger oder gar kein Ökostrom drin“, bilanziert Ralph Kampwirth vom Klimaschutz-Unternehmen Lichtblick. Die Stromkennzeichnung finden Verbraucher auf den Internetseiten der Anbieter und in Rechnungen.
Gesetzlich verordnetes Greenwashing
Lichtblick nennt dazu ein Muster-Beispiel: Ein Versorger kauft für das Stromprodukt seiner Kunden 75 Prozent Kohlestrom und 25 Prozent Atomstrom ein. Auf dem Strom-Etikett sinkt der Kohleanteil auf 30 Prozent, der Atomanteil auf 10 Prozent. Stattdessen werden dort 60 Prozent als EEG-Ökostrom ausgewiesen. „Das ist gesetzlich verordnetes Greenwashing. Niemand würde akzeptieren, wenn ein Fleischprodukt, das vollständig aus konventioneller Massentierhaltung stammt, als 60% Biofleisch ausgezeichnet würde“, so Kampwirth.
Grund für die Verbrauchertäuschung ist die Kennzeichnungspflicht in den Energie-Gesetzen. Sie vermischt die Angaben zum tatsächlichen Stromeinkauf des Versorgers mit einem rechnerisch ermittelten Wert, wie viel EEG-Ökostrom Kunden über die Zahlung der EEG-Umlage finanzieren. Lichtblick fordert die Einführung eines Strom-Etiketts, das den tatsächlichen Stromeinkauf der Versorger transparent darstellt.
Text: Lichtblick
1 Kommentare
Das ist ja eine ausgewachsene Schaffung "alternativer Fakten" in geradezu Trump'scher Manier! Und das in Europa!