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Das Solarpaket 1 biete durch die Anerkennung bestehender Windvorranggebiete als Beschleunigungsgebiete gemäss Red III ein grosses Potenzial zur Beschleunigung des Windenergieausbaus, so Bwe-Präsidentin Heidebroek. ©Bild: Bwe

Bwe: Solarpaket 1 auch für Windenergie unerlässlich

(PM) Das Solarpaket I muss noch in dieser Woche im Deutschen Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden, um die von der EU gesetzten Fristen für die Umwandlung von Windvorranggebieten in Beschleunigungsgebiete im Sinne der Red III zu ermöglichen (siehe ee-news.ch vom 22.4.24 >>). In dem grundsätzlich richtigen Gesetzespaket sollten trotz Zeitdrucks weitere Änderungen umgesetzt werden.


Bärbel Heidebroek, Präsidentin des deutschen Bundesverbands Windenergie (Bwe): „Der Bwe begrüsst die erzielte Einigung zum Solarpaket I. Vor allem die Anerkennung bestehender Windvorranggebiete als Beschleunigungsgebiete gemäss Red III bietet ein grosses Potenzial zur Beschleunigung des Windenergieausbaus. Hier besteht ein hoher zeitlicher Handlungsdruck. Der Bundesrat muss den vom Bundestag zu beschliessenden Entwurf bereits in seiner Sitzung am Freitag billigen, um die Fristen der Europäischen Union zur Red III noch einhalten zu können. Gleichzeitig begrüssen wir die Verlängerung der EU-Notfallverordnung. Dies schafft für Behörden und Projektierer die nötige Planungssicherheit.

Noch Potenzial zur Verbesserung
Der Entwurf hat noch Potenzial zur Verbesserung. Wir appellieren an die Fraktionen, dass auf den letzten Metern noch ein handwerklicher Fehler im Gesetz ausgebessert wird. Der Bundestag hatte im vergangenen Dezember mit dem Teilbeschluss zum PV-Paket I die in § 36e EEG gesetzten Realisierungsfristen für Windenergieanlagen um sechs Monate auf 36 Monate verlängert. Es wurde leider versäumt, parallel den Beginn der Laufzeit des Zahlungsanspruchs aus § 36i Abs. 1 EEG ebenfalls auf 36 Monate anzuheben, um der ursprünglichen Förderlogik treu zu bleiben. Dies gilt es nun nachzuholen. Ohne die Angleichung droht der Verlust von bis zu sechs Monaten des möglichen Vergütungszeitraums. Dies kommt de facto einer Entwertung der erteilten Zuschläge gleich.

Wir wünschen uns zudem, dass die Fragen von Leitungsbau und Wegenutzung nochmals überdacht werden. Die Regelungen fallen hinter den ursprünglichen Entwurf zurück. Die Beschränkung auf Grundstücke im Eigentum der öffentlichen Hand ist unzureichend und wird kaum dazu beitragen, Beschleunigungspotenziale zu heben.”

Bwe-Positionspapier zur Umsetzung der Red III >>

Text: Deutscher Bundesverband Windenergie (Bwe)

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